Nach dem "Heute"-Bericht über Miliz-Soldat Michael H. (71), der nach 21 Jahren im Auslands-Dienst in Niederösterreich von der Mindestpension leben muss, schlug hohe Wellen. Nun schlägt das Verteidigungsministerium mit einer ausführlichen Stellungnahme zurück und erklärt die – zugegeben komplizierte – Rechtslage, über die auch alle Kameraden der Miliz Bescheid wissen sollten.
Nun klärt das Verteidigungsministerium über die Rechtslage auf, die im besten Falle allen Kameraden der Miliz bekannt sein sollte. Bis zum Jahr 2005 galten Einsätze als "nicht beitragsgedeckte Versicherungszeiten".
Damals kein Problem, weil Pensionen nicht auf Basis des Durchschnittslohns berechnet wurden. Als 2005 das Pensionsharmonierungsgesetz kam, reagierte das Verteidigungsministerium und bezahlte fortan für Milizsoldaten Pensionsbeiträge – allerdings nur den Mindestbetrag von rund 600 Euro. Sollte es mehr sein, müsste der Milizsoldat – der im Ausland bis zu 5.500 Euro im Monat netto verdienen kann – selbst dafür sorgen.
Ab 2016 werden Pensionsbeiträge auch bei Milizsoldaten im Verhältnis zum Einkommen eingezahlt – für Michael H., – der 2018 in Pension ging – doppelt bitter: Einerseits, weil er nicht mehr profitieren kann von der Neuerung und andererseits, weil er jetzt um Hilfe aus dem Heeres-Hilfsfonds umfällt.
Denn: "Dieser ist nicht für solche Fälle leider nicht vorgesehen und könnte auch Beträge in dieser Höhe nicht decken", so die negativen News aus dem Ministerium. Die aktuelle Gesetzeslage gebe das nicht her. Trotz viel Mitgefühl für die nun nachträglich nicht mehr veränderbare Situation des Kameraden will man darauf hinweisen: Als Berufssoldat mit ähnlicher Auslandskarriere hätte der 71-jährige Auslands-"Veteran" automatisch eine viel höhere Pension gehabt.