Oberösterreich

"Mini-Pensionen" – AK-Chef platzt bei Teuerung Kragen

Teuerung trifft Pensionen: Die Arbeiterkammer fordert nun eine Erhöhung bei kleinen Pensionen und warnt vor einem Anstieg der Altersarmut.

Johannes Rausch
Die AK OÖ fordert eine Anhebung der sogenannten "Mini-Pensionen".
Die AK OÖ fordert eine Anhebung der sogenannten "Mini-Pensionen".
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Wie "Heute" berichtete, gerät das österreichische Pensionssystem immer mehr unter Druck. Laut Bemessungen der Statistik Austria ist aktuell ein Plus von 5,8 Prozent für die Pensionen fix, Debatten über die Höhe des Geldes halten aber an.

In einer neuen Stellungnahme fordert die AK Oberösterreich nun eine "kräftige Erhöhung" der kleinen Pensionen.

"Massiver Anstieg der Altersarmut"

Laut einer Berechnung der AK sind im Moment 26 Prozent der alleinlebenden Pensionistinnen und 15 Prozent der alleinlebenden Pensionisten armutsgefährdet. Konkret: Sie haben pro Monat weniger als 1.371 Euro für Ausgaben zur Verfügung. AK OÖ-Präsident Andreas Stangl warnt deshalb: "Vor allem kleine Pensionen müssen um einen zweistelligen Prozentsatz angehoben werden, sonst droht ein massiver Anstieg der Altersarmut."

Stangl fordert daher eine starke Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes, denn, so Stangl: "Um den realen Kaufkraftverlust von 2022 bis 2023 tatsächlich abzufedern, ist der gestern bekanntgegebene Anpassungswert von 5,8 Prozent viel zu niedrig." Die Ausgleichszulage soll niedrigen Pensionsbeziehern eine Mindestpension sichern.

Frauen mit "Mini-Pension"

Für die AK ist der Ausgleichszulagenrichtsatz, der für Alleinstehende zurzeit bei 1.030,49 Euro brutto liegt, viel zu niedrig. Ein Augenmerkt liegt hier vor allem bei Frauen, die bei "Mini-Pensionen" die Mehrheit stellen: 67 Prozent der Bezieher von Ausgleichszulagen, also rund 131.000 Personen, sind weiblich.

Berechnungen der Arbeiterkammer OÖ:
Die durchschnittliche Pensionshöhe eines männlichen Arbeiters in Österreich mit einer normalen Alterspension beträgt rund 1.437 Euro, Arbeiterinnen bekommen durchschnittlich gar nur 837 Euro und liegen damit mehrheitlich deutlich unter der Armutsgrenze.

Ebenfalls müsse laut AK bei der Sozialhilfe angesetzt werden, da jene an die Pensionsanpassung gekoppelt ist. Derzeit liegt sie bei 977,94 Euro und müsse daher überproportional steigen, um die Teuerungen zu verringern. Somit würden bei einer Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auch die Sozialhilfebezieher profitieren.

"Sicher keine Schmarotzerin"

Die AK zitiert den Fall einer Pensionistin aus dem Bezirk Braunau, die sich an die Kammer wandte: Sie bekommt eine Nettopension von 1.102 Euro, nach Abzug von Fixkosten (Miete, Strom, Versicherungen et cetera) hat sie monatlich zwischen 200 und 250 Euro übrig.

Dennoch falle sie ausnahmslos aus den bestehenden Zuschussleistungen (Heizkostenzuschuss  und Wohnbeihilfe) heraus, da ihr Einkommen knapp über den derzeitigen Limits liege. Gegenüber der AK berichtet sie: "Ich bin sicher keine Schmarotzerin, aber jetzt könnte ich schon einen Zuschuss für eine neue Brille und einen Zahnersatz gebrauchen. Denn mit meiner Pension wird es eng."

Stangl wendet sich hier mit seiner Forderung an die Politik: "Diese außergewöhnlichen Entwicklungen der letzten Monate müssen bei der anstehenden Pensionsanpassung unbedingt berücksichtigt werden."

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