Was erlaubt ist

Mit Christbaum in den Öffis? Das solltest du beachten

Wer seinen Christbaum in Bus, Straßenbahn, S- oder U-Bahn nach Hause transportieren möchte, sollte folgende Regeln unbedingt beachten.
Heute Life
23.12.2025, 20:36
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Wer so kurz vor Weihnachten noch einen Christbaum besorgen will, aber kein Auto zur Verfügung hat, muss den grünen Begleiter womöglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause bringen.

Das ist grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es dabei einige wichtige Regeln zu beachten.

Die Wiener Linien betonen, dass Christbäume aus Platz- und Sicherheitsgründen stets aufrecht, möglichst kompakt und idealerweise in einem Netz verpackt mitgenommen werden müssen. Um Stress und Gedränge zu vermeiden, wird außerdem empfohlen, den Transport außerhalb der Stoßzeiten einzuplanen.

Da der Platz in den öffentlichen Verkehrsmitteln begrenzt ist, gilt: Mitgenommen werden sollten nur Bäume, die etwa der Größe einer Skiausrüstung entsprechen. Eine drei Meter hohe Nordmanntanne fällt damit eindeutig nicht mehr unter diese Kategorie. Ist der Christbaum zu sperrig, kann das Fahrpersonal die Mitfahrt verweigern. Positiv für alle Öffi-Nutzer: Sowohl bei den Wiener Linien als auch bei den ÖBB fährt der Christbaum kostenlos mit, ein zusätzlicher Fahrschein ist nicht erforderlich.

Wer den Weihnachtsstress in Bus und Bahn lieber umgeht, kann den Christbaum natürlich auch mit dem Auto transportieren. Dabei gelten jedoch ebenfalls klare Vorgaben.

"Entscheidend ist, dass Lenkerinnen und Lenker freie Sicht behalten, nach vorne, zur Seite und über den Rückspiegel", erklärte Steffan Kerbl vom ÖAMTC. Zudem müssen Handbremse, Schalthebel und alle Bedienelemente jederzeit uneingeschränkt bedienbar sein.

Wird der Baum im Kofferraum transportiert, darf die Heckklappe zwar offen bleiben, sie muss jedoch nach unten abgespannt werden. Wichtig ist dabei, dass Blinker, Kennzeichen und Rücklichter keinesfalls verdeckt werden. Damit beim Baumtransport alles glattläuft, hier ein paar Tipps >>

Wer diese Vorschriften missachtet, riskiert laut ÖAMTC empfindliche Strafen – im schlimmsten Fall können bis zu 10.000 Euro fällig werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 23.12.2025, 21:32, 23.12.2025, 20:36
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