Attacke auf Schaffner

Mit Zeitung geschlagen – jetzt droht 10.000 € Strafe

Ein Schweizer (71) hat in der Bahn einem Zugbegleiter eine zusammengerollte Zeitung auf den Kopf geschlagen und ihn rassistisch beleidigt.
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13.07.2025, 09:09
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Es ist ein skurriler Fall, der kürzlich vor dem Bezirksgericht Bülach in der Schweiz verhandelt wurde. Ein heute 71-jähriger Pensionist stand wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte und einfacher Körperverletzung vor Gericht.

Der Vorfall hat sich im April 2024 in der Bahn kurz vor dem Bahnhof Flughafen ereignet. Laut Anklageschrift stand der Schweizer plötzlich auf und schlug dem die Tickets kontrollierenden dunkelhäutigen Zugbegleiter unvermittelt eine zusammengerollte Zeitung über den Kopf und sagte: "Auch Schwarze müssen den 'Tagesanzeiger' lesen".

Fünf Tage krankgeschrieben

Der Zugbegleiter, welcher erschrak und dem Schlag reflexartig ausweichen wollte, verlor das Gleichgewicht und stürzte. Dabei fiel er so unglücklich, dass er sich eine Quetschung an der Lendenwirbelsäule zuzog, was eine fünftägige Krankschreibung zur Folge hatte.

Der Staatsanwalt klagte den gut betuchten Rentner an und verlangte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 880 Franken (insgesamt 85.000 Euro) sowie eine maximale Buße von umgerechnet 10.730 Euro.

Rentner hat paranoide Schizophrenie

Der Verteidiger verlangte am Prozess vor dem Einzelrichter ein neues Gutachten bezüglich der Schuldfähigkeit seines Mandanten. Es liegt zwar eines vor, doch dieses ist bereits 25 Jahre alt und bescheinigt ihm eine paranoide Schizophrenie. Sein Zustand habe sich nicht verbessert, eher verschlimmert, meinte der Anwalt.

Dem Antrag folgte der Einzelrichter, weil das bisherige Gutachten im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt 1999 erstellt wurde. "Wir können uns nicht mit gutem Gewissen auf ein 25 Jahre altes Gutachten abstützen, insbesondere wegen allfälliger Maßnahmen."

Der Einzelrichter fragte den Beschuldigten, ob er damit einverstanden sei. "Auf jeden Fall", erwiderte der Rentner voller Überzeugung, "dann kann ich den Gegenbeweis bringen und zeigen, dass ich nicht krank bin." Nur eine Bedingung habe er: Dass der Gutachter ein Fachmann sei und nicht "so ein akademischer Philosoph". Dem Ansinnen folgte der Einzelrichter schmunzelnd.

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