Einfach abgemeldet

Mitarbeiterin hat Unfall – Chef stellt Zahlungen ein

Nach einem Arbeitsunfall wurde eine Kärntnerin von ihrem Arbeitgeber einfach abgemeldet - und stand plötzlich ohne Geld da. Die AK griff ein.
André Wilding
18.02.2026, 07:00
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Nach einem Arbeitsunfall wurde eine Kärntnerin von ihrem Dienstgeber abgemeldet und alle Zahlungen eingestellt. Die betroffene Dienstnehmerin wandte sich an die AK-Bezirksstelle Feldkirchen.

Bezirksstellenleiter Heimo Rinösl prüfte den Fall und stellte klar, dass die Frau bei einem Arbeitsunfall einen Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung für die Dauer von acht Wochen hat.

"Klarer Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung"

"Ein Arbeitsunfall begründet einen klaren Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung. Eine Abmeldung hebt diesen Anspruch nicht auf. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollten sich in solchen Fällen rasch an die AK wenden, damit finanzielle Nachteile vermieden werden."

Nach der Intervention zahlte der Dienstgeber den ausstehenden Betrag von rund 3.660 Euro vollständig nach.

Gut zu wissen

Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle

▶ am Arbeitsplatz, einschließlich Homeoffice,

▶ auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte (inkl. Fahrgemeinschaften),

▶ auf Wegen zum Arzt, zum Mittagessen in der Nähe des Arbeitsplatzes sowie zur Kinderbetreuung,

▶ bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen (z. B. AK, ÖGB),

▶ bei berufsbezogenen Kursen mit unmittelbarem Zusammenhang zur Tätigkeit.

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