Acht Jahre lang war der Kärntner als engagierter Monteur unterwegs. Jeden Monat fielen für ihn Aufwände an, etwa für die Verpflegung bei Montagetätigkeiten. Diese sind in der Regel durch das sogenannte Taggeld laut Kollektivvertrag (KV) für Arbeiter im Metallgewerbe abgedeckt.
Doch im Laufe der Zeit bemerkte der Arbeiter Ungereimtheiten: Das gezahlte Taggeld entsprach nicht der im KV festgeschriebenen Höhe. Aus den monatlichen Differenzen wurde schließlich ein kompletter Zahlungsstopp dieser Aufwandsentschädigungen. Außerdem blieb die Vergütung für geleistete Überstunden aus.
Als der Arbeitnehmer selbst nicht mehr weiterwusste, wandte er sich an die Experten der AK St. Veit. Bezirksstellenleiter Philipp Parteder prüfte seine Unterlagen, rechnete die exakten Differenzen nach und setzte sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung, um die berechtigten Ansprüche einzufordern. "Wir konnten uns außergerichtlich einigen. Der Arbeitgeber stimmte der Zahlung einer pauschalen Gesamtsumme in Höhe von rund 9.500 Euro netto zu, womit alle offenen Forderungen beglichen wurden", so Parteder.
AK-Präsident Günther Goach: "Dieser Fall ist eine klare Erinnerung: Der Kollektivvertrag ist kein Wunschkonzert, er ist das Ergebnis harter Verhandlungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen sich an die Vorgaben halten! Wer an der eigenen Lohnabrechnung zweifelt, soll sich umgehend an uns wenden. Die Prüfung durch unsere Juristinnen und Juristen ist kostenlos und sichert das zustehende Geld."