Viele Arbeitnehmer werfen erst beim letzten Lohnzettel einen genaueren Blick auf die Abrechnung – und stoßen dabei nicht selten auf Ungereimtheiten. Genau so erging es einem Autoverkäufer aus OÖ: Ihm war aufgefallen, dass sein bereits ausbezahlter Urlaubszuschuss in Höhe von 550 Euro rückverrechnet wurde.
Das kam ihm verdächtig vor, also wandte er sich an die Arbeiterkammer Linz-Land, um die Endabrechnung kontrollieren zu lassen. Und tatsächlich: Die Rückverrechnung war laut Kollektivvertrag unzulässig. Doch dabei blieb es nicht: Bei der Kontrolle entdeckte die AK gleich mehrere Fehler.
Der Verkäufer war schlechter eingestuft, als es ihm laut Kollektivvertrag zugestanden wäre. Außerdem fehlte der Sachbezug für den privat genutzten Firmenwagen, die Urlaubsersatzleistung war zu niedrig. Und weder Mehr- noch Überstunden noch die vereinbarte Provision wurden ausbezahlt. Die AK intervenierte beim Arbeitgeber.
Doch dieser zeigte sich zunächst völlig uneinsichtig. Erst eine deutliche Klagsdrohung führte schließlich zu einer Einigung. Am Ende erhielt der Betroffene nicht nur die 550 Euro, sondern insgesamt rund 6.200 Euro an offenen Ansprüchen nachbezahlt.
"Der Fall zeigt, dass es sich jedenfalls lohnt, die Endabrechnung kontrollieren zu lassen", sagt AK-Präsident Andreas Stangl. "Selbst wenn Arbeitgeber sich beharrlich weigern, ihre Mitarbeiter korrekt zu bezahlen, bleiben wir hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht."