AK klagte Unternehmen

Abnehm-Firma prellt Studentin (23) um 1.500 Euro

Eine 23-Jährige aus Steyr-Land bekam monatelang zu wenig Lohn. Die Studentin schaltete die Arbeiterkammer ein, die Experten klagten die Firma.
Oberösterreich Heute
03.10.2025, 04:00
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Zehn Monate lang arbeitete eine Studentin aus dem Bezirk Steyr-Land Teilzeit in einer Firma, die unter anderem das sogenannte Abnehmen im Liegen anbietet. Die junge Frau betreute Kunden, verkaufte Kosmetikprodukte – und vermutete irgendwann, dass etwas mit ihrer Lohnabrechnung nicht stimmt.

Firma wollte erst nicht zahlen

Sie ließ ihre Gehaltszettel daraufhin von der Arbeiterkammer Steyr prüfen. Ergebnis: Der Betrieb hatte keinen Kollektivvertrag angewandt und die 23-Jährige deutlich unterbezahlt. Eigentlich wäre ihr für ihre Arbeit im Handel ein ganz anderer Lohn zugestanden.

Die Firma sah das anders und behauptete, es handle sich um einen "kollektivvertraglich freien Raum". Außerdem beharrte man darauf, dass die 23-Jährige nur für die Kosmetikbehandlungen zuständig gewesen sei. Für die AK war die Sache aber klar – die Experten intervenierten und klagte schließlich beim Arbeits- und Sozialgericht.

Doch bis zu einer Verhandlung kam es gar nicht: Noch bevor das Gericht aktiv wurde, zahlte der Arbeitgeber. Am Ende konnte sich die Studentin über 1.500 Euro Nachzahlung freuen – inklusive Sonderzahlungen.

"Besser einmal zu oft nachgefragt"

Daraufhin meldeten sich zwei Kolleginnen der Betroffenen ebenfalls bei der AK Steyr. Auch bei ihnen stellten die Experten fest, dass sie zu wenig erhalten hatten. Die Firma musste gleich noch mal nachzahlen.

"Der Erfolg der Arbeiterkammer für die Studentin ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen", sagt Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk, "besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten".

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