Coronavirus

Montag entscheidet sich, was du bald wieder darfst

Am Montag entscheidet sich, welche Öffnungsschritte Österreich am 19. Mai wagt – und wie massiv sie ausfallen. Eine neue Verordnung ist angekündigt.

Rene Findenig
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Sommer, Sonne, Sand und Spritzer? Die neue Öffnungsverordnung kommt.
Sommer, Sonne, Sand und Spritzer? Die neue Öffnungsverordnung kommt.
Stanislav Kogiku / picturedesk.com

Bundeskanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein präsentieren am Montag die neue Öffnungsverordnung. In ihr wird es Schwarz auf Weiß stehen, welche Lockerungsschritte es ab dem 19. Mai geben wird. Bisher durchgedrungen: Die Gastronomie öffnet wohl sowohl die Schanigärten als auch die Innenbereiche der Restaurants. Pro Tisch in Innenräumen dürfen im ersten Schritt maximal vier Personen samt Kindern Platz nehmen, im Freien sind es zehn Erwachsene samt Kindern.

Sperrstunde ist um 22.00 Uhr. Eintrittstests sind vonnöten, eine FFP2-Maske ist zu tragen, wenn man nicht am Tisch sitzt, es wird zudem eine Registrierpflicht geben. Auch die Hotels sperren wieder auf. Reisebeschränkungen zu jenen Ländern, die das Coronavirus im Griff haben, fallen. Der "Grüne Pass" wird beim Verreisen eine wesentliche Rolle spielen und für Genesene (mit Antikörpern), Geimpfte und Getestete die Freiheit bringen. Personen, die einen längeren Aufenthalt buchen, werden vor Antritt einer Reise und während des Urlaubs negative Tests brauchen.

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    Corona-Test vor dem Weg in Klasse

    Kultur, Oper, Theater und Veranstaltungen öffnen. Indoor sind höchstens 1.500 Personen (bei einer maximalen Belegung von 50 Prozent) zugelassen. Gäste benötigen fix zugewiesene Sitzplätze, es wird versetzt belegt. Unter freiem Himmel sind 3.000 Besucher zugelassen. Die Schulen kehren am 17.5. zum Präsenzunterricht zurück. Bevor sie ins Klassenzimmer dürfen, müssen Kinder einen Corona-Test machen. Das Ergebnis soll auch als Eintrittskarte in der Freizeit anerkannt werden. Unis bleiben im Distance-Learning.

    Schlechte Karten für größere Treffen

    Fitnesscenter öffnen. Auch hier gelten Abstandsregeln und Maskenpflicht am Weg in die Umkleidekabine. Pro Gym-Gast müssen 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen, keine Maske beim Training. Outdoor-Sport – wie etwa Fußball – wird wieder erlaubt. Auch die Bäder können öffnen, allerdings wird es hier noch eigene Sciherheits- und Maßnahmenkonzepte geben. Friseure, die Geschäfte und körpernahen Dienstleister können mit Eintrittstests öffnen. Private Treffen bleiben in größerer Zahl eingeschränkt: Über zehn personen könnte es ebenfalls Testpflicht und Speisen- sowie Getränkeverbot geben.

    Das ist der Plan der Regierung für Zutrittserlaubnis: Genesene (sechs Monate), Getestete (Selbsttest 24 Stunden, Apotheken-/Teststraßen-Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden) und Geimpfte (ein Jahr ab drei Wochen nach dem Erststich) sollen die Freiheit genießen dürfen. "Am 19. Mai können wir einen großen Schritt in Richtung Normalität machen. Der Impffortschritt und das massive Testen ermöglichen uns, in allen Bereichen wieder Öffnungsschritte zu setzen, selbstverständlich mit Sicherheitskonzepten und der gebotenen Vorsicht", so Bundeskanzler Sebastian Kurz. Die Details der Verordnung werden Montag mit den Landeshauptleuten besprochen und anschließend der Öffentlichkeit präsentiert.

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      Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com