"Ich habe gezittert"

Morddrohungen gegen Davina! Familie Geiss vor Gericht

Die Geissens mussten einen Termin in einem Schweizer Bezirksgericht wahrnehmen. Grund dafür waren Beleidigungen und Drohungen gegen Tochter Davina.
28.05.2025, 13:14
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Die Geissens sagten am Dienstag via Videocall in einem Aargauer Gericht aus, wie die "Aargauer Zeitung" berichtet. Die deutsche Millionärsfamilie wurde im Zusammenhang mit einem angeklagten Aargauer befragt.

Dieser soll Davina Geiss (21) auf Instagram unter anderem als "Dreckshu**" beschimpft haben und der 21-Jährigen und ihrer Familie sogar mit dem Tod gedroht haben.

Die ältere Geiss-Tochter erzählte laut dem Bericht: "Es gab schon einmal einen ähnlichen Fall, der Typ war aber in mich verliebt und hat geglaubt, dass ich es auch bin. Dann stand er zweimal in Monaco vor unserer Haustüre." Die Drohungen habe sie deshalb als ernst empfunden. "Ich hatte schon sehr viel Respekt und auch Angst", offenbarte Davina Geiss, die aus Monaco zugeschaltet wurde.

Carmen Geiss: "Das ist das Krasseste, was meine Tochter je erhalten hat"

Shania Geiss (20) sagte ebenfalls aus. Sie habe sich Sorgen gemacht, weil ihre ältere Schwester weniger gut mit solchen Nachrichten umgehen kann als sie selbst. Der Mann habe Davina beispielsweise geschrieben, er hoffe, dass der Flieger der Familie Geiss abstürzt. "Schon in die Richtung, dass er uns extrem hasst", beschreibt die 20-Jährige.

Auch Mutter Carmen (60) erzählte von den Hassnachrichten. "Ich habe gezittert. Das ist das Krasseste, was meine Tochter je erhalten hat, die Nachrichten waren sehr, sehr schlimm. Wir wussten ja nicht, was das für eine Person ist", erklärte die 60-Jährige laut der "Aargauer Zeitung" unter Tränen. Ihr Ehemann Robert (61) fügte an: "Ich lasse meine Kinder nicht mehr alleine in die Schweiz."

Angeklagter wurde teilweise schuldig gesprochen

Wie die Zeitung berichtet, sei der Angeklagte ein Aargauer, der unter "chronischer paranoider Schizophrenie leidet". Eine Gutachterin erklärte vor Gericht, dass die Person dringend behandelt werden müsse – eine fürsorgliche Unterbringung oder eine ambulante Maßnahme sei ihres Erachtens nicht ausreichend.

"Es gibt gute Medikamente, die die Wahnvorstellungen deutlich reduzieren können, aber beim Beschuldigten ist kein Behandlungswille da", so die Gutachterin. Laut dem Bericht sei der Angeklagte in seiner Aussage immer wieder abgeschweift und habe behauptet, sein Essen im Gefängnis sei vergiftet worden oder die Gutachterin sei keine Psychiaterin.

Das Gericht sprach den Mann teilweise schuldig. Nicht alles, was er geschrieben hat, war im rechtlichen Sinne eine Drohung. Der Angeklagte hat bereits eine fünfmonatige Freiheitsstrafe und die Geldstrafe von 45 Tagessätzen verbüßt. Er ist seit 320 Tagen in Sicherheitshaft und erhält deshalb eine Genugtuung von 12.600 Franken (knapp 13.450 Euro).

Ob er allerdings am Mittwoch das Gefängnis verlassen darf, ist noch offen: Die Staatsanwaltschaft hat direkt nach dem Urteil erneute Sicherheitshaft beantragt.

{title && {title} } red,20 Minuten, {title && {title} } Akt. 28.05.2025, 13:37, 28.05.2025, 13:14
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