Ein tödlicher Unfall auf dem Bodensee beschäftigt am Dienstag erneut das Landesgericht Feldkirch. Angeklagt ist ein 26-jähriger Motorbootfahrer. Was zunächst als Verfahren wegen grob fahrlässiger Tötung begann, entwickelte sich nach dem ersten Prozesstermin im April zu einem Mordprozess.
Der folgenschwere Unfall passierte am 12. Oktober 2025 vor Gaißau. Bei guter Sicht und ruhiger See krachte das Motorboot des Angeklagten mit voller Wucht in ein Segelboot. Darauf befand sich ein deutsches Ehepaar.
Die 57-jährige Frau wurde unter anderem vom Propeller des Motorboots getroffen. Sie stürzte ins Wasser und starb. Ihr Ehemann erlitt schwere Verletzungen.
Besonders brisant sind die Erkenntnisse der Gutachter. Das Motorboot soll statt der auf dem Bodensee erlaubten 40 km/h mit bis zu 60 km/h gefahren sein. Zudem habe der 26-Jährige den Seeraum nicht ausreichend beobachtet.
Der Segler schilderte, dass er und seine Frau noch geschrien hätten. Trotzdem sei das Motorboot weiter direkt auf sie zugefahren – ohne erkennbares Brems- oder Ausweichmanöver. Menschen auf dem Boot habe er nicht wahrgenommen.
Der Angeklagte selbst räumte ein, den Unfall verursacht zu haben. Er bestritt jedoch, zu schnell oder unaufmerksam gewesen zu sein. Warum er das Segelboot nicht gesehen habe, könne er sich nicht erklären.
Im April kam es deshalb zu einer entscheidenden Wende. Für die Richterin ergab sich aus den Gutachten ein anderes Bild: Demnach soll der Angeklagte mindestens vier Minuten lang mit hoher Geschwindigkeit auf das Segelboot zugefahren sein.
Nach seiner eigenen Darstellung habe er den See vorschriftsmäßig beobachtet. Für die Richterin bedeutete das: Er hätte das Segelboot sehen müssen, reagierte aber nicht. Damit habe er den tödlichen Ausgang zumindest in Kauf genommen.
Die Richterin erklärte sich deshalb für das Verfahren wegen grob fahrlässiger Tötung für unzuständig. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch folgte dieser Einschätzung und erhob im Mai Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes.
Dem 26-Jährigen drohen bei einer Verurteilung wegen Mordes mindestens zehn Jahre Haft. Bei grob fahrlässiger Tötung liegt die Höchststrafe hingegen bei drei Jahren.
Dass es tatsächlich zu einem Schuldspruch wegen Mordes kommt, gilt in Justizkreisen als eher unwahrscheinlich. Beobachter rechnen damit, dass der Angeklagte ein Schuldgeständnis ablegen könnte und sich das Verfahren am Ende wieder in Richtung fahrlässiger Tötung entwickelt.
Die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag von 10 bis 18 Uhr angesetzt.