Panne wird richtig teuer

ÖAMTC nicht gerufen - Lenker muss hohe Strafe zahlen

Nach einer Autopanne wollte ein Lenker selbst Hilfe organisieren. Das reichte nicht: Nach einem rechtskräftigen Urteil muss er nun 130 Euro zahlen.
Österreich Heute
08.08.2026, 17:29
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Eine Autopanne endet für einen Lenker mit einer überraschenden Strafe. Der Mann ließ seinen Wagen am Straßenrand stehen und wollte selbst Hilfe organisieren. Weil er keinen Pannendienst verständigte und sein Fahrzeug nicht schnell genug entfernen ließ, wurde er angezeigt, dsa berichtet der ORF.

Der Vorfall ereignete sich bereits im Jänner. Der Lenker war auf einer Landesstraße mit seinem Pkw liegen geblieben. Anschließend fuhr er per Autostopp zu seinem nahegelegenen Unternehmen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Dort wartete er rund 15 Minuten auf einen Mitarbeiter, der ihm helfen sollte, das Auto wieder flottzumachen.

Bewusst keinen ÖAMTC gerufen

Einen Pannendienst verständigte der Lenker nicht. Vor Gericht erklärte er laut ORF, "er habe bewusst von einer Verständigung des ÖAMTC abgesehen, weil dies seiner Erfahrung nach länger dauere als die Behebung der Betriebsstörung gemeinsam mit seinem Mitarbeiter."

Doch diese Erklärung reichte nicht. Die Polizei hatte den Mann angezeigt, weil sein Fahrzeug nicht schnell genug von der Straße entfernt worden sei.

Erzähle uns deine Story!

Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter [email protected]. Denn deine Story ist uns wichtig!Mail an uns

Auch das Landesverwaltungsgericht gab ihm nicht recht. Er habe "keine Sorgen für die ehestmögliche Entfernung des Fahrzeuges" getragen. Unter anderem hatte er seinen Mitarbeiter vor seiner Fahrt zum Unternehmen noch "nicht vorher kontaktiert".

Jetzt sind 130 Euro fällig

Die Strafe wurde deshalb bestätigt. 40 Euro muss der Lenker bezahlen, weil er nicht für eine schnellstmögliche Entfernung seines Autos gesorgt hatte.

Weitere 50 Euro werden fällig, weil er den Schlüssel stecken ließ und dadurch ein Unbefugter mit dem Wagen hätte wegfahren können. Dazu kommen 40 Euro Verfahrenskosten.

Damit muss der Lenker insgesamt 130 Euro bezahlen. Zusätzlich fallen noch die Beschwerdegebühr und allfällige Anwaltskosten an. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

{title && {title} } red, {title && {title} } 08.08.2026, 17:29
Weitere Storys