Für ein mutmaßlich perfides Verbrechen musste ein 53-jähriger Landwirt (es gilt die Unschuldsvermutung) am Freitag am Landesgericht St. Pölten erneut vor einen Geschworenensenat: Der Mann aus dem Bezirk St. Pölten-Land soll laut Anklagebehörde im August über Wochen seinem Vater kleinere Dosen Rattengift ins Essen gemischt haben.
Als der 81-Jährige dann am 23. August 2022 am Hof einer Ortschaft zwischen St. Pölten und Krems gestürzt war, wurde er mit "diffusen" Symptomen und starkem Nasenbluten ins Krankenhaus eingeliefert. Die Ärzte veranlassten schließlich ein Blutbild und zögerten nach dem Vorliegen der Ergebnisse nicht und riefen die Polizei: Denn im Blut des Seniors waren Rückstände von Rattengift festgestellt worden - mehr dazu hier.
Wegen der mutmaßlichen Motivlage hatte die Polizei schnell den 53-jährigen im Visier: Denn in Bezug auf das Anwesen liegt laut Staatsanwaltschaft Sankt Pölten ein Übergabevertrag vor. Und dieser Vertrag würde vorsehen, dass der 53-jährige Sohn für den Lebensunterhalt des Vaters aufkommen müsste. Zudem habe es laut Anklagebehörde in der Vergangenheit bereits mehrmals schwerere Konfliktsituationen zwischen Vater und Nachwuchs gegeben.
Da die Kripo eine versehentliche Einnahme des Rattengiftes, etwa durch Irrtum oder Unfall, ausschließen hatte können, wurde gegen den 52-Jährigen Anklage wegen Mordversuches, Körperverletzungen und anderer Delikte erhoben.
Am ersten Prozesstag am Mittwoch in St. Pölten hatte das Opfer via Video von mehreren Gewaltausbrüchen des Sohnes und dessen Alkoholproblemen gesprochen. Der Angeklagte stritt die Vorwürfe indes ab. Das Verhältnis zum Vater sei zwar sehr schwierig, denn der Großvater würde seinen behinderten Enkel und die Familie nicht akzeptieren. Doch Rattengift habe er dem Vater niemals verabreicht.
Am Freitag wurde der Prozess fortgesetzt, es waren noch weitere Zeugen und Gutachter am Wort. Die acht Geschworenen verneinten schließlich nach Beratung die Hauptfrage nach versuchtem Mord mit einer knappen Mehrheit 5:3 Stimmen (Anm.: auch bei Stimmengleichstand von 4:4 wäre es kein Mordversuch geworden - bei Gleichstand oder Zweifel für den Angeklagten). Das Urteil somit: Vier Monate bedingte Haft wegen Körperverletzung und Nötigung für den angeklagten Sohn (nicht rechtskräftig). Denn der jüngere Landwirt habe den Altbauern mehrmals bedroht und geschlagen (es gilt die Unschuldsvermutung, da Urteil noch nicht rechtskräftig).