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11 Fakten, die Autofahrer jetzt wissen müssen

Heute Redaktion
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Fällige Pickerl-Überprüfungen dürfen bis Ende Mai aufgeschoben werden. Aber was ist mit auslaufenden Führerscheinfristen? Und Muss ich auch im Auto eine Schutzmaske tragen? Die Antwort auf diese und weitere Fragen findest du hier.

Die aktuelle Gesetzeslage und Verordnungen der Bundesregierung zum Kampf gegen das Coronavirus stellt auch Autofahrer vor zahlreiche rechtliche Fragen. Nicht immer ist klar, was man tun darf, muss oder was verboten ist. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat die Sorgen der österreichischen Lenker unter die Lupe genommen und liefert Antworten.

Vorweg betont Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht und Normen im KFV, gegenüber der Nachrichtenagentur APA, dass gerade in der derzeitigen Situation folgender Grundsatz gelte: "Nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, sollte auch ausgereizt werden. Wir raten dringend dazu, bewusste, durchdachte Entscheidungen zu treffen". Von nicht erforderlichen Fahrten solle im Zweifelsfall abgesehen werden, so der Rechtsexperte weiter.

Muss ich jetzt zur Pickerl-Überprüfung?

Auslaufende Fristen der §57a-Begutachtungsplaketten – es hat einen Grund, warum ganz Österreich "Pickerl" sagt – wurden vom Mobilitätsministerium vorerst bis zum 31. Mai 2020 auf Eis gelegt. Bereits vergangenen Freitag wurde im Parlament eine Fristverlängerung für die verpflichtenden Überprüfungen beschlossen.

Wer darf mit dem Pickerl warten?

Betroffen davon sind alle Fahrzeuge mit einer Lochung von November oder Dezember 2019 bei Fahrzeugen mit vier-monatiger Toleranzfrist (Pkws, Motorräder, Anhänger, Traktoren) und bei einer Lochung von März oder April bei Fahrzeugen ohne Toleranzfrist (Lkws, Taxis, Rettungsfahrzeuge, Omnibusse).

Was ist mit Führerscheinfristen?

Änderungen gibt es auch im Bereich der Führerscheine. Wie beim Pickerl sind Befristungen der Lenkberechtigung, für deren Verlängerung ein Gutachten oder andere Nachweise erbringen muss, bis 31. Mai pausiert.

Auch Fahrprüfungen finden bis auf Weiteres nicht statt, da der Fahrschulbetrieb eingestellt ist. Auch bestandene Prüfungsteile der Fahrschüler werden derweil nicht ungültig.

Laufen Probezeiten aus?

Entziehungen und Probezeiten laufen ungeachtet der gegenwärtigen Situation aus. Führerscheine werden nach Ablauf der Entziehungsdauer wieder ausgefolgt, das KFV verwies darauf, dass Maßnahmen später fortgesetzt bzw. nachgeholt werden. Dazu wird die Behörde nach Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens eine Frist im Einzelfall festlegen, erklärt Kaltenegger weiter.

Endet die Winterreifenpflicht?

Am 15. April – wenn Österreich nach Ostern hoffentlich seine (schrittweise) Wiederauferstehung feiern kann – endet ganz normal die situative Winterreifenpflicht. Reifenwechsel können selbstständig im Freien durchgeführt werden, allerdings nur alleine oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt.

Haben die Werkstätten offen?

Wer die Reifen in der Werkstatt wechseln lassen will, sollte das zuvor abklären, so die Empfehlung des KFV. Diese haben nämlich nur im Notbetrieb geöffnet. Fahrzeug-Reparaturen, Pickerl-Überprüfungen und weitere Service-Leistungen können derzeit durchgeführt werden, möglicherweise werden aber systemrelevante Fahrzeuge vor jenen der Privatkunden behandelt.

Darf ich mit dem Auto einen Ausflug machen?

Grundsätzlich und rein rechtlich darf auch in Zeiten der Corona-Krise jeder Ort im gesamten Bundesgebiet angesteuert werden, mit Ausnahme der Quarantänegebiete. Und: Es ist auch erlaubt, mit dem Auto ins Grüne zum Spazierengehen zu fahren. Allerdings ist es nicht unbedingt sinnvoll, beliebte Ausflugsziele anzusteuern, wo sich dann erst wieder Menschenmassen tummeln. Hier gilt der eingangs erwähnte Grundsatz.

Darf ich Bekannte mitnehmen?

Autofahren alleine, mit Angehörigen desselben Haushalts ist erlaubt. Auch andere Personen dürfen mit ins Fahrzeug, wie das KFV erklärt, allerdings nur unter Einhaltung des Ein-Meter-Sicherheitsabstands.

Darf ich in Quarantäne Autofahren?

NEIN! Wer in Quarantäne ist, darf keinesfalls ein Fahrzeug lenken. Personen in häuslicher Isolation dürfen die Wohnung nicht verlassen und keinen privaten Besuch erhalten.

Muss ich im Auto eine Schutzmaske tragen?

Das sei eine der häufigsten Fragen, die an das KFV gerichtet wurden. Im Supermarkt muss jeder eine Schutzmaske tragen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln bald ebenso. Und im Auto? Hier ist die Antwort: Nein. Eine Pflicht dazu gibt es nicht.

Auf der Kehrseite hingegen, ist das Tragen von Schutzmasken während der Fahrt zwar erlaubt, aber nur solange diese die Sicht nicht beeinträchtigt.

Was mache ich bei einer Polizeikontrolle?

Bei einer Polizeikontrolle rät das KFV dazu, Schutzmasken anzulegen und den Anweisungen der Beamten zu folgen. Zudem sollte man bereits triftige Gründe für den Aufenthalt im Freien, beispielsweise Start und Ziel parat haben. Diese sind den Beamten gegenüber glaubhaft zu machen.

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