Wirbel um das AMS in Horn - eine junge Mutter scheint mit ihrer Betreuerin auf keinen grünen Zweig zu kommen. Nachdem ihr die Beihilfe gestrichen wurde, weil sie einen Kurs nicht besuchen hatte können, kam die Nachricht, sie solle eine neue Stelle nicht annehmen, sondern den Kurs unbedingt durchziehen.
Den Anfang nahm der Konflikt, als ihr Sohn in der Schule bei einem Schnelltest positiv auf Corona getestet wurde. Prompt flatterte der Absonderungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft ins Haus. Genau zum Start eines verpflichtenden Kurses des AMS durfte die alleinerziehende Nadine (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) also nicht in die Öffentlichkeit. Die Konsequenz: Ihr AMS-Geld wurde gestrichen.
Dann kam eine Chance für den Weg aus der Arbeitslosigkeit für Nadine - sie wurde eingeladen, einen Tag als Reinigungskraft probezuarbeiten. Als sie dies ihrer AMS-Betreuerin bekannt gab, kam eine überraschende Antwort - nein, das AMS gebe kein "OK" dafür und Nadine solle stattdessen unbedingt den Kurs für Landschaftspflege besuchen.
Die junge Mutter zeigt sich verständnislos. "Ich werde auf jeden Fall arbeiten gehen, anstatt den Kurs zu besuchen. Man hat mir gesagt, wenn alles gut läuft bekomme ich gleich eine Festanstellung", erzählt sie im Gespräch mit "Heute".
Für das Arbeitsmarktservice Niederösterreich ist die Angelegenheit klar, denn die 28-Jährige hat seit 2010 nur knapp über sechs Monate gearbeitet: "Wenn es trotz intensiver Vermittlung nicht gelingt, die Arbeitslosigkeit zu beenden, ist der Einstieg in ein gemeinnütziges Projekt eine Alternative, um im Berufsleben wieder Fuß zu fassen. So auch im Fall der besagten Frau. Nach vielen Jahren der Arbeitslosigkeit vereinbarte die Beraterin des AMS Horn mit ihr den Einstieg in ein Projekt im Waldviertel", so eine Sprecherin des AMS.
"Leider hat die Kundin den Einstieg in dieses Projekt ohne Angabe triftiger Gründe bereits mehrmals verschoben und damit die Beendigung ihrer jahrelangen Arbeitslosigkeit verhindert. In diesem Fall ist das AMS gesetzlich verpflichtet, den Leistungsbezug einzustellen und die Arbeitswilligkeit zu prüfen. Diese Bezugssperre wird jedenfalls aufgehoben, wenn die Kundin in das Projekt startet oder eigeninitiativ einen neuen Job findet. Auch wenn wir aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben in diesem Fall zu keiner anderen Entscheidung gelangen können, besteht für unsere Kundinnen und Kunden grundsätzlich immer die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen an die Ombudsstelle des AMS Niederösterreich zu wenden", sagt die Sprecherin weiter.
Bei Anliegen und Kritik bittet das AMS NÖ Kunden, sich eben an die genannte Ombudsstelle zu wenden: Telefonnummer: 050 904 300 179 oder Mail an amshelp.noe@ams.at
Erst im Jänner hatte eine 33-Jährige Probleme mit einer Umschulung am AMS Horn - mehr dazu hier.