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Mutter: "Das ist Folter, mein Sohn ist kein Verbrecher"

Ein Fall in der Justizanstalt Stein sorgt für Aufregung. Die Mutter eines 27-jährigen Häftlings spricht von "folterähnlichen Zuständen".

Heute Redaktion
Mit rund 800 Strafgefangenen ist die Justizanstalt Stein das größte Gefängnis Österreichs.
Mit rund 800 Strafgefangenen ist die Justizanstalt Stein das größte Gefängnis Österreichs.
Karl F. Schöfmann / imageBROKER / picturedesk.com

Am Freitag werden im Nationalrat Änderungen beim Jugendgerichtsgesetz beschlossen. Hier geht es etwa um bessere Betreuung nach der Entlassung aus forensisch-psychiatrischen Einrichtungen (früher Anstalten für geistig-abnorme Rechtsbrecher). 

Die Betreuung dort wird oft kritisiert. Das "Ö1-Morgenjournal" berichtete am Freitag über einen Fall aus der Justizanstalt Stein. Eine Mutter kämpft für ihren 27-jährigen Sohn, der dort seit über einem Jahr in einer Einzelzelle sitzt.

Antrag auf Verlegung in Krankenhaus abgelehnt

Laut Gerichtsgutachter handelt es sich um einen psychisch-schwer kranken Patienten. Er gehöre nicht nach Stein, sondern mit dem Krankheitsbild in konsequente Behandlung.

Doch der Antrag auf Verlegung in ein Krankenhaus wurde abgelehnt. "Er hat nur ein Zimmer allein mit einer Gittertür und einer normalen Tür, er ist komplett isoliert", erzählt die Mutter im "Ö1-Morgenjournal", die ihn einmal die Woche besucht. "Es ist so, als ob sich eine Schlinge um den Hals zieht, ich kann nicht durchkommen zu ihm."

Bei Bedarf werde der Mann mit Psychopax ruhiggestellt, heißt es in dem Bericht. Nur einmal in der Woche komme ein Psychiater. Sein Rechtsanwalt kritisiert das scharf und überlegt eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich: Der 27-Jährige leide an einer Schizo-affektiven Persönlichkeitsstörung und gehöre in adequate Behandlung.

Mit Messer in der Hand wegen Bauarbeiten beschwert

"Das ist Folter, er ist kein Verbrecher. Er ist krank und gehört in eine Klinik", sagt seine Mutter. Grund für seine Einweisung war kein Kapitalverbrechen, sondern gefährliche Drohung und Nötigung. Er hatte sich mit Messer in der Hand gegen Bauarbeiten an einem Sonntag beschwert.

Das Justizministerium will den Fall nochmal prüfen.

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