Streit um Schulpflicht

Mutter will mit Kindern auf Alm – landet vor Gericht

Eine Mutter aus OÖ wollte ihre beiden Kinder für einen Monat vom Unterricht befreien lassen – wegen eines Almaufenthalts. Das Gericht sagte nein.
Newsdesk Heute
21.05.2026, 06:58
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Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigte jetzt die Bildungsdirektion OÖ und später sogar das Bundesverwaltungsgericht. Eine Mutter zweier schulpflichtiger Kinder wollte im Mai 2026 einen Nebenjob auf einer Alpenvereinshütte antreten – samt ihren Kindern. Das berichtet die "Krone" am Mittwoch.

Die Frau, die als Angestellte und ehrenamtliche Instruktorin eines Alpenvereins tätig ist, hätte auf der Alm Mahlzeiten vorbereiten und ein Social-Media-Konzept ausarbeiten sollen. Dafür beantragte sie, ihre Kinder einen Monat lang vom Unterricht fernbleiben zu lassen.

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Zur Begründung führte die Mutter an, dass die Kinder auf der Alm wichtige Erfahrungen sammeln würden. Der Volksschüler und die Mittelschülerin könnten dort Organisation, Planung und nachhaltiges Arbeiten kennenlernen. Das würde ihr Umweltbewusstsein stärken.

Auch familiäre Gründe brachte die Frau vor: Der Vater sei selbstständig und habe oft kurzfristige Termine. Betreuungspflichten würden wirtschaftliche Nachteile für die Familie verursachen.

Schulpflicht wichtiger

Die Bildungsdirektion OÖ lehnte das Ansuchen dennoch ab. Man habe den Almaufenthalt nicht als zwingend notwendig angesehen: "Ganz offensichtlich ist dieser Almaufenthalt nicht beruflich unumgänglich, sondern stand 'nur' in Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mutter". Die Schulpflicht und das Recht auf Bildung seien höher zu bewerten. Außerdem gebe es Ferienzeiten, in denen Kinder Erfahrungen auf einer Alm sammeln könnten.

Der Fall landete schließlich beim Bundesverwaltungsgericht. Dort wurde die Entscheidung bestätigt. Laut Gericht sei der Aufenthalt nicht beruflich unumgänglich gewesen. Auch ein außergewöhnliches familiäres Ereignis liege nicht vor. Zudem hätte der zweite Erziehungsberechtigte die Einhaltung der Schulpflicht sicherstellen können.

Das Schulpflichtgesetz sieht nur wenige Gründe für längeres Fernbleiben vom Unterricht vor – etwa Krankheit oder außergewöhnliche familiäre Ereignisse.

Die Alm-Erfahrung muss für die Kinder nun wohl bis zu den Sommerferien warten.

{title && {title} } red, {title && {title} } 21.05.2026, 06:58
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