Oberösterreich

Nach Arbeitsunfall – Bauer klagt, bekommt 25.000 Euro

Vom Schicksal getroffen: Ein Landwirt erlitt einen schweren Arbeitsunfall. Und: Er sollte nur mit einer niedrigen Betriebsrente abgespeist werden.

Johannes Rausch
Ein Landwirt hätte nach einem Arbeitsunfall eine zu geringe Betriebsrente bekommen. (Symbolbild)
Ein Landwirt hätte nach einem Arbeitsunfall eine zu geringe Betriebsrente bekommen. (Symbolbild)
iStock

Es kam hart auf hart: Ein Vollerwerbslandwirt aus Oberösterreich erlitt bei der Arbeit einen kompletten Riss der Trizeps-Sehne. Nach wie vor leidet er unter einer massiven Bewegungseinschränkung seines Oberarms. Aufgrund des Unfalls wurde dem Bauern eine vorläufige Betriebspension im Ausmaß von 20 Prozent zugesprochen. 

Diese Abfindung bei Pensionierung bzw. Aufgabe der Betriebsführung ist laut Landwirtschaftskammer gesetzlich vorgeschrieben und daher rechtmäßig.

Doch dann kam es anders: Die Versicherer gingen davon aus, dass die Folgen des Unfalls ein Jahr danach unter 20 Prozent absinken würden. Die Pension belief sich daher nur auf knapp 1.700 Euro.

Der Bauer wusste nicht weiter und wandte sich an die Rechtsabteilung der oberösterreichischen Landwirtschaftskammer (LK). Er wurde informiert, dass eine Klage und eine kostenlose Vertretung durch die Juristen des Sozialreferats möglich sind.

Es kam zu einem Gerichtsverfahren, ein Sachverständigen-Gutachten wurde eingeholt. Mit Erfolg: Dem Mann wurde schließlich eine Abfindung von rund 25.000 Euro ausbezahlt.

"Das ist eine Besonderheit in der bäuerlichen Unfallversicherung", erklärt Raphael Wimmer, Jurist in der LK-Rechtsabteilung, gegenüber "Heute". "Landwirte bekommen – im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung – eine einmalige Abfindung statt einer monatlichen Rente." Daher erhält der oben genannte Bauer laut Wimmer keine weitere Pensionszahlung mehr.

"Landwirte bekommen – im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung – eine einmalige Abfindung statt einer monatlichen Rente." Jurist Raphael Wimmer

97.000 Euro an Nachzahlungen erkämpft

Insgesamt wurden fast 97.000 Euro an Nachzahlungen und knapp 22.000 Euro an laufenden monatlichen Zahlungen erkämpft. Im Jahr 2022 vertrat die Landwirtschaftskammer insgesamt 95 Bäuerinnen und Bauern vor den Sozialgerichten in Linz, Wels, Steyr und Ried im Innkreis. In 46 Verfahren ging es um Pflegegeld. 36 Fälle konnten positiv abgeschlossen werden.

Anträge auf Erwerbsunfähigkeits-Pensionen, Unfallrenten oder Pflegegeld werden von den Sozialversicherungsträgern mit einem Bescheid erledigt. Werden Anträge abgelehnt, hat der Versicherte die Möglichkeit, eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einzubringen.

Altbäuerin musste um Geld kämpfen

Eine betagte Frau (83) und ihre Familie waren sehr verzweifelt: Trotz des hohen Bedarfs lehnte die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen die Erhöhung des Pflegegeldes auf Stufe 4 ab. Die Begründung: Für diese Leistung wären über 160 Pflegestunden monatlich und damit mehr als bisher erforderlich. 

Die Tochter und eine 24-Stunden-Pflege kümmern sich um die 83-Jährige. Mit einer Klage vor dem Sozialgericht konnte nun für die Altbäuerin das Pflegegeld der Stufe 5 erkämpft werden. Für die pflegebedürftige Frau bedeutet das zusätzlich einen Betrag von 492,90 Euro. "Heute" hat berichtet

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