Politik

Nach Blümel-Klage muss Parteijugend 5.600 Euro zahlen

Wegen eines diffamierenden Facebook-Postings über Finanzminister Gernot Blümel muss die Sozialistische Jugend 5.600 Euro zahlen.

Leo Stempfl
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Finanzminister Gernot Blümel informiert über aktuelle Zahlen, Wirtschaftshilfen und die Ausweitung des Ausfallsbonus.
Finanzminister Gernot Blümel informiert über aktuelle Zahlen, Wirtschaftshilfen und die Ausweitung des Ausfallsbonus.
Reuters

"Ich kann generell ausschließen, dass Vereine Spenden als Gegenleistung für mein politisches Handeln erhalten haben. Wer etwas anderes behauptet, wird von mir geklagt." Das sagte Finanzminister Gernot Blümel am Tag nach der Hausdurchsuchung bei ihm.

Es ging um den Verdacht, dass der Glücksspielkonzern Novomatic an die ÖVP gespendet und dafür Gegenleistungen erhalten hat. 2017 hat Blümel vom damaligen Novomatic-Chef Neumann eine SMS erhalten, in der dieser um Vermittlung eines Termins mit Sebastian Kurz ersuchte, um eine "Spende" und "ein Problem in Italien" zu besprechen. Die Novomatic dementierte, ebenso Minister Blümel: "Es wurden keine Spenden von Novomatic angenommen."

"Außen fesch, innen korrupt"

Noch am selben Tag veröffentliche die Sozialistische Jugend Österreich auf ihrer 15.000-Fans-starken Facebook-Seite ein Sujet, das gegenteiliges implizierte. Darauf zu sehen: Links der nicht rechtskräftig wegen Korruption zu acht Jahren Haft verurteilte Karl Heinz Grasser, rechts Finanzminister Gernot Blümel. "Ausen fesch" stand links, "innen korrupt" rechts. Beides sollte demnach auf beide zutreffen.

In der darauffolgenden Woche machte Blümel seine Drohungen wahr und klagte die Sozialistische Jugend am Handelsgericht Wien, wie die "Kronen Zeitung" berichtet. Versuchen, den Wahrheitsbeweis anzustellen, wollte man offenbar nicht. Es kam zum Vergleich.

Im Rahmen dessen einigte man sich auf die Zahlung von 2.000 Euro Schadenersatz. Diese nimmt allerdings nicht Blümel selbst, sondern gehen karitativ an das Hilfswerk Wien. Darüber hinaus muss die rote Parteijugend die Verfahrenskosten in Höhe von 3.495,58 Euro zahlen. Ein Widerruf wurde bereits vor mehreren Wochen auf der Facebook-Seite gepostet.

Projekt für Kinder und Jugendliche

Die 2.000 Euro gingen am Donnerstag bereits über einen Rechtsanwalt beim Hilfswerk Wien ein. "Darüber freuen wir uns sehr", so die Organisation gegenüber "Heute.at". Der Betrag wird zu voller Gänze einem Projekt der Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gewidmet.