Die Flammenhölle von Crans Montana mit 41 Toten hat die Schweiz erschüttert. Jetzt zieht das Land die Reißleine – und verbietet Feuerwerke in Innenräumen komplett.
Ab 1. April darf in sämtlichen öffentlich zugänglichen Räumen kein Feuerwerk mehr gezündet werden. Das schließt auch sogenannte Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und "Party-Fontänen" ein, wie Rolf Meier von der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen gegenüber Medien bekannt gab.
Das tödliche Feuer in der Silvesternacht in Crans Montana war, wie berichtet, von Sprühkerzen ausgelöst worden, die auf Champagner-Flaschen befestigt waren. Die Deckenverkleidung, die entgegen der Vorschriften nicht feuerfest ausgeführt war, fing Feuer.
Die Bar geriet für viele der überwiegend jungen Erwachsenen und Jugendlichen zur Todesfalle. Die Ermittlungen gegen die Betreiber sind noch nicht abgeschlossen.
Das Pyrotechnik-Verbot gilt nun für alle Bars, Restaurants, Clubs, Cafes, Hotels, Konzert- und Veranstaltungshallen, Kinos und Theater. Auch bei Feiern von geschlossenen Gesellschaften in Hotels ist jegliche Art von Feuerwerken ab jetzt verboten.