Verlor 400 Euro

Nach Diebstahl – Seniorin (71) wird im Stich gelassen

Nach einem Diebstahl im Supermarkt hoffte eine Pensionistin auf Hilfe – doch weder Videoaufnahmen noch Justiz brachten ihr die erhoffte Aufklärung.
Österreich Heute
02.04.2026, 15:55
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Eine 71-jährige Pensionistin aus Vorarlberg kämpft seit Monaten um Aufklärung nach einem Diebstahl – bislang ohne Erfolg. Für sie ist der Umgang der Behörden und des Supermarkts eine "Unerhörtheit".

Rucksack gestohlen

Der Vorfall ereignete sich am 30. Juni 2025 in einer Supermarkt-Filiale in Götzis. Während ihres Einkaufs wurde der Frau unbemerkt ihr Rucksack aus dem Einkaufswagen gestohlen. Kurz darauf tauchte der Rucksack zwar wieder im Eingangsbereich auf, doch das Portemonnaie fehlte. Darin befanden sich rund 50 Euro Bargeld, der Führerschein und die EC-Karte, wie "Vorarlberg online" berichtet.

Die Pensionistin erstattete unmittelbar Anzeige bei der Polizeiinspektion Altach. Die Beamten suchten daraufhin die Filiale auf und wollten die Videoaufzeichnungen einsehen. Doch dazu kam es nicht: Laut Angaben der Betroffenen wurde der Polizei die Einsicht verweigert.

Video wurde nicht gesichtet

Die Begründungen dafür bezeichnet die Frau als "hanebüchen". Ihr sei erklärt worden, dass grundsätzlich keine Einsicht in Videomaterial gewährt werde und eine Sichtung nur durch eine zentrale Stelle erfolgen könne. Außerdem seien "datenschutzrechtliche Bedenken" genannt worden.

Die Polizei verließ die Filiale schließlich ohne Ergebnis. Brisant ist dabei, dass Videoaufzeichnungen üblicherweise nach 96 Stunden gelöscht werden. Für die Pensionistin stellt sich deshalb bis heute die Frage: "Weshalb hat die Exekutive gemäß ihrer rechtlichen Befugnis die Aufzeichnungen nicht fristgemäß eingefordert, um potenzielle Täter identifizieren zu können?"

Kameras als Abschreckung

Gemeinsam mit ihrem Sohn wandte sie sich danach schriftlich an das Kundenservice. In der Antwort wurde unter anderem festgehalten, dass das Videosystem in den Filialen in erster Linie der "Abschreckung" diene.

Auch von der Justiz erhielt die Frau eine enttäuschende Nachricht. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte das Verfahren ein. Begründung: "die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist".

Extrakosten verursacht

Die Pensionistin stellte daraufhin einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens. Doch auch dieser wurde abgelehnt. Zusätzlich musste sie einen Pauschalkostenbeitrag von 90 Euro bezahlen.

Ein weiterer Versuch, Hilfe zu bekommen, führte sie zur Volksanwaltschaft in Wien. Doch auch dort wurde ihr Anliegen zurückgewiesen – wegen "fehlender Zuständigkeit".

Finanzielles Problem

Heute spricht die 71-Jährige von einem "Kampf von David gegen Goliath". Der finanzielle Schaden gehe weit über die gestohlenen 50 Euro hinaus. Für neue Dokumente und den organisatorischen Aufwand seien insgesamt rund 400 Euro angefallen.

"Für mich als Mindestpensions-Bezieherin bedeutet dieser Vorfall nicht nur einen empfindlichen finanziellen Verlust, sondern auch einen erheblichen zeitlichen und psychischen Mehraufwand", sagt die Pensionistin.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 02.04.2026, 16:01, 02.04.2026, 15:55
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