Ein ehemaliger Hoteldirektor nutzte seine Position offenbar jahrelang aus, um sich heimlich Geld und sogar ein Auto anzueignen. Nun musste sich der 47-Jährige vor Gericht verantworten – und legte ein umfassendes Geständnis ab.
Die ursprünglich auf mehrere Stunden angesetzte Verhandlung war rasch beendet. Bereits nach knapp einer Stunde stand fest: Der Angeklagte räumte die Vorwürfe vollständig ein und erkannte die offenen Forderungen an.
Der Mann war rund fünf Jahre lang als Hoteldirektor tätig. Laut Anklage missbrauchte er in dieser Zeit seine Stellung massiv. Zwischen November 2015 und November 2019 soll er mehr als 200 Mal Bargeld aus der Firmenkasse entnommen haben. Zusätzlich brachte er einen BMW unrechtmäßig in seinen Besitz. Insgesamt entstand dadurch ein Schaden von rund 228.000 Euro.
Im Zuge eines Exekutionsverfahrens wurde ein Audi des Angeklagten versteigert. Mit dem Erlös konnte der Schaden im Zusammenhang mit dem BMW nahezu vollständig beglichen werden – ein Restbetrag von 556 Euro blieb offen. Deutlich höher sind jedoch die Forderungen wegen der Bargeldentnahmen: Rund 199.000 Euro sowie zusätzliche Kosten für die Aufarbeitung des Falls, insgesamt etwa 215.000 Euro, wie "Vorarlberg Online" berichtet. Dazu kommen vier Prozent Zinsen seit November 2019.
Das Schöffengericht sprach den 47-Jährigen schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von fünf Wochen. Außerdem muss er die offenen Forderungen in Höhe von rund 215.000 Euro zuzüglich Zinsen sowie den Restbetrag für den BMW begleichen.
Als strafmildernd wertete das Gericht das vollständige Geständnis. Die persönliche Situation des Angeklagten – unter anderem eine Scheidung und sehr lange Arbeitszeiten während seiner Tätigkeit – wurde hingegen nicht als mildernder Umstand berücksichtigt.
Dass die Haftstrafe vergleichsweise kurz ausfiel, hängt mit früheren Verurteilungen in Australien zusammen. Der Mann hatte bereits mehr als vier Jahre im Gefängnis verbracht, weshalb das Gericht die nun verhängten fünf Wochen als zusätzliche Strafe als ausreichend ansah.
Nach kurzer Beratung mit seiner Verteidigung akzeptierte der Angeklagte das Urteil. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf ein Rechtsmittel – damit ist die Entscheidung rechtskräftig.