Laut Anklage soll er einem anderen Mann mehr als 100 Gramm Amphetamin überlassen und damit rund 800 Euro verdient haben. Zudem verkaufte er einer Frau weitere fünf Gramm der Droge und erzielte damit zusätzliche Einnahmen von 70 Euro.
Im Gerichtssaal wurde der Angeklagte mit umfangreichen Beweisen konfrontiert. Sowohl Richter als auch Staatsanwalt werteten sein Geständnis als richtige Entscheidung.
Für Aufmerksamkeit sorgte eine Frage des Angeklagten zur Vernichtung eines beschlagnahmten Mobiltelefons. Als das Gericht auch dessen Einziehung ankündigte, wollte der Mann wissen: "Wer bezahlt das Handy?"
Der Richter stellte klar, dass er die Kosten selbst zu tragen habe. Schließlich erklärte sich der 38-Jährige damit einverstanden. Private Fotos könne er vor der Vernichtung noch anfordern.
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 4000 Euro. Zusätzlich muss er den Gewinn aus den Drogengeschäften in Höhe von insgesamt 870 Euro zurückzahlen, wie "Vorarlberg online" berichtet.
Als mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis und die teilweise Sicherstellung des Suchtgiftes. Erschwerend fiel ins Gewicht, dass mehrere Straftaten zusammentrafen und der Angeklagte in einem Fall eine andere Person zu einer Tat bestimmt hatte.
Der Verurteilte nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.