Opfer starb in der Bar

Kellner verging sich an Lokalgast, muss nicht in Haft

Nach einer tragischen Partynacht in einem Nachtlokal wurde ein Barkeeper zu zwei Jahren teilbedingt verurteilt – ins Gefängnis muss er jedoch nicht.
Christian Tomsits
30.03.2026, 19:47
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Eine verhängnisvolle Partynacht endete im vergangenen Herbst mit dem qualvollen Tod eines jungen Nachtschwärmers – wir berichteten. Am Wiener Landl wurde deshalb dem Barkeeper (41) einer Wiener Gay-Bar wegen unterlassener Hilfeleistung und Missbrauchs einer wehrlosen Person der Prozess gemacht.

Denn nach "Champagner, Rosé, Whiskey-Cola, Schnäpsen und Bier" sowie diversen Drogen soll sich der Kellner in den Morgenstunden des 4. Oktober noch am bereits Bewusstlosen vergangen haben. "Ich war noch so in Ekstase, dachte durch die Stimulation wacht er wieder auf und es kann weitergehen", gestand der Angeklagte sichtlich bedrückt.

Verteidiger Zaid Rauf bat um Milde, auch weil es sein Mandant in seiner viermonatigen U-Haft mit "drei Tschetschenen und vier Algeriern in der Zelle nicht leicht gehabt" hatte. Zwei mitangeklagte Lokalgäste (Verteidigung: Sascha Flatz und Patrick Silber), denen unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge bzw. unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden war, wurden freigesprochen.

Der Kellner wurde schuldig gesprochen, kassierte 24 Monate teilbedingte Haft wegen schweren Missbrauchs einer wehrlosen Person. Acht Monate davon wurden unbedingt verhängt. Dennoch muss der Mann dank der neuen Fußfesselregelung und der bereits verbüßten Halbstrafe in der U-Haft der Häf’n ein zweites Mal wohl erspart.

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