Volksanwältin Gaby Schwarz stellte vor kurzem einen Schwerpunktbericht zur Versorgung psychisch erkrankter Häftlinge vor. Der NPM (Nationaler Präventionsmechanismus) legte den Schwerpunkt im Jahr 2025 und im 1. Quartal 2026 auf Gefangene, die aufgrund ihres psychischen Gesundheitszustands einen spezifischen Behandlungs- und Betreuungsbedarf haben.
Im Rahmen von insgesamt 17 Besuchen wurden dabei die Fälle von 59 Betroffenen erhoben – darunter 13 Frauen und zwei Jugendliche. Auch die Situation von drei Frauen in der Justizanstalt (JA) Schwarzau (NÖ) – der einzigen Strafanstalt für Frauen – wurde unter die Lupe genommen. Wie "Heute" berichtete, war ein "Käfig" im Spazierhof für verhaltensauffällige Insassinnen gebaut worden – dieser wurde allerdings nicht in Betrieb genommen.
"Seit Jahren macht die Volksanwaltschaft darauf aufmerksam, dass die Versorgung psychisch erkrankter Häftlinge mangelhaft ist. Doch die Warnungen wurden vom Justizministerium ignoriert, während die Anzahl jener Gefangenen steigt. Darum haben wir einen Prüfschwerpunkt auf diese Thematik gelegt. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Sie sind alarmierend", erklärt Schwarz.
Am Beispiel von drei in Schwarzau (NÖ) inhaftierten Frauen wird gezeigt, wie prekär die Situation ist. Beschrieben wird etwa der Fall einer jungen Frau, die an einer Kombination aus paranoider Schizophrenie, Intelligenzminderung und an einem beträchtlichen Entwicklungsrückstand leidet – trotzdem erhielt sie keine ausreichende pflegerische, psychologische und ärztliche Betreuung.
Ihr Haftraum sei regelmäßig mit Fäkalien und Essensresten stark verschmutzt, bei allen Tätigkeiten sei sie auf fremde Hilfe angewiesen: "Aufgrund ihrer Erkrankung ist die Frau nicht in der Lage, ihre Aufmerksamkeit länger als zehn Minuten auf etwas zu fokussieren. Es gestaltet sich schwierig, sie therapeutisch oder sozialpädagogisch zu versorgen. Sie spricht kaum. Neben der Körperhygiene stellt das Leben in einem geschlossenen Raum für die Betroffene eine große Herausforderung dar", heißt es in dem Bericht.
Eine weitere Insassin in Schwarzau war vor ihrer Inhaftierung fünf Jahre lang obdachlos und ist laut Einschätzung des Psychologischen Dienstes hochgradig paranoid. Daher war sie durchgehend in einem Einzelhaftraum untergebracht. "Sie hatte ihren Haftraum unter Wasser sowie in Brand gesetzt und zeigt starke Selbstverletzungstendenzen. Die Inhaftierte empfand die seit sieben Monaten bestehende Isolation als Folter", wird im Bericht angeführt.
Eine andere Strafgefangene leidet wiederum an schwerer Dissozialität, Psychopathie und Psychose-Durchbrüchen. Sie wird als unberechenbar und (aufgrund von tätlichen Angriffen) als gefährlich eingeschätzt. Sie zeigt starke Aggressionen gegenüber anderen Insassinnen, aber auch gegenüber Mitarbeiterinnen.
Für die beiden Gefangenen wurde daher eine Verlegung in ein Forensisch-therapeutisches Zentrum (FTZ) empfohlen. Letztendlich wurde eine der Frauen in das FTZ Asten verlegt, die andere musste jedoch bleiben, da das Justizministerium der Ansicht war, dass sie in der JA Schwarzau "bestmöglich betreut" wird.
Sie habe regelmäßigen Kontakt zu den Fachdiensten, die medizinische Behandlung habe zu ihrer Stabilisierung beigetragen. Wie "stabil" die Frau wirklich war, zeigte sich im November 2025 – sie unternahm einen Suizidversuch. Die Staatsanwaltschaft stellte schließlich einen Antrag auf Unterbringung im Maßnahmenvollzug in einem FTZ.
Volksanwältin Schwarz kritisiert, dass psychiatrische Planstellen oft lange unbesetzt bleiben. So gab es etwa im Forensisch-therapeutischen Zentrum in Wien-Favoriten zweieinhalb Jahre überhaupt keinen Psychiater. In der Justizanstalt Wien-Josefstadt mit 1.200 Häftlingen sind von 78 Wochenstunden nur 18 besetzt. In der Justizanstalt Wr. Neustadt und Justizanstalt St. Pölten (beide NÖ) ist jeweils ein Psychiater im Ausmaß von lediglich vier Wochenstunden anwesend.
"Es gibt zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie im Strafvollzug, um eine adäquate Betreuung zu ermöglichen. Die Folge ist, dass sich Justizwachepersonal um diese Inhaftierten kümmern muss, das dafür nicht ausgebildet ist und dass Betroffene häufig in Einzelhafträumen weggesperrt werden", kritisiert Schwarz. Die Volksanwaltschaft empfiehlt daher etwa, die Kapazitäten für die psychiatrische Versorgung von Gefangenen sowie das Schulungsangebot für den Umgang mit psychisch Kranken auszuweiten.