Der schockierende Säure-Vorfall im Hanusch-Krankenhaus sorgte am 3. Dezember für Schlagzeilen, forderte insgesamt 5 Verletzte und einen riesigen Sachschaden. Nun musste sich jene Patientin (32) am Wiener Landl verantworten, die für die ätzende Attacke verantwortlich war.
Mit gesenktem Blick und zerzaustem Haar schlurfte die zierliche 32-Jährige am Montag in den Saal. Die von Anwalt Noah McElheney bestens gebriefte Frau sprach mit leiser Stimme, wählte ihre Worte mit Bedacht: "Durch meine Krankheit war ich oft mit Skepsis konfrontiert", meinte sie schüchtern, laut ihrem Anwalt habe sie sich "emotional eingeengt" gefühlt.
Von einem Tag auf den anderen sei die Dauerpatientin plötzlich unzufrieden mit der Behandlung ihres Arztes gewesen und habe den bemühten Mediziner "als arrogant empfunden." Also bestellte die Arbeitslose Buttersäure aus dem Internet, karrte den 5-Liter-Kanister zu ihrem nächsten Termin ins Krankenhaus. "Ich war eingenommen von der Idee, meinen Arzt zum Stinken zu bringen – ich habe die Buttersäure unterschätzt und war einfach ein Trottel", stammelte die Verdächtige kleinlaut.
„Ich hatte Todesangst, dachte, ich bin ruiniert und werde blind oder bin für den Rest des Lebens entstellt“Der Wiener Arzter wurde von der Säure im Gesicht getroffen
Das Opfer (40) schilderte die Attacke deutlich dramatischer: Wie in Zeitlupe sehe der Arzt es bis heute vor sich, wie die Patientin plötzlich am Deckel der Riesenflasche schraubte und ihm den Inhalt ins Gesicht kippte – Kopf, Mund und Augen des Mannes wurden von der Chemikalie getroffen.
"Es begann sofort säuerlich zu brennen", erinnerte sich der Arzt. "Ich hatte Todesangst, dachte, ich bin ruiniert und werde blind oder bin für den Rest des Lebens entstellt", so der Mediziner. Gleich mehrere Ambulanzen stanken anschließend so bestialisch, dass sie evakuiert wurden und tagelang geschlossen blieben. Das Behandlungszimmer musste um rund 72.000 Euro entkernt und saniert werden.
Zum Glück passierte bei dem Arzt und vier weiteren von Spritzern getroffenen Patienten bis auf geringe Verätzungen von Haut und Schleimhäuten nichts. Das Urteil gegen die reumütig Geständige fiel indes rasch: Schuldig, 2 Jahre Haft– laut Richter "gerade noch bedingt" – sowie Schmerzensgeldzahlungen an die Opfer und Schadenersatz an die ÖGK, bereits rechtskräftig.