Partynacht endet tragisch

Todesfall in Gay-Bar – drei Männer stehen vor Gericht

In einer Wiener Bar starb ein Gast, drei Männer sollen ihm nicht geholfen haben. Dem Barkeeper wurde sogar Missbrauch vorgeworfen – Prozess!
Christian Tomsits
27.03.2026, 22:47
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Eine Partynacht im vergangenen Herbst endete tragisch mit dem qualvollen Tod eines Nachtschwärmers. Am Wiener Landl wurde deswegen einem Barkeeper (41) und zwei seiner Lokalgäste (53, 34) wegen unterlassener Hilfeleistung der Prozess gemacht. Alle vier Männer stießen in der Nacht auf den 4. Oktober in einer verruchten Gay-Bar in Wien-Wieden zu fortgeschrittener Stunde aufeinander. "Champagner, Rosé, Whiskey-Cola, Schnäpse und Bier" flossen in Strömen, auch diverse Drogen wurden konsumiert.

Zustand von Lokalgast verschlechterte sich

Zuerst war es in dem einschlägigen Lokal mit Kabinen zwischen dem Kellner, dem späteren Opfer und dem 53-jährigen Begleiter des Opfers "in unterschiedlichsten Konstellationen" ordentlich zur Sache gegangen. Plötzlich ging es einem der Lokalgäste schlecht. Dennoch half ihm keiner. Im Gegenteil: Der Kellner soll laut Anklage den Begleiter (53) weggeschickt haben ("schleich dich endlich"), damit ein besser bestückter Dritter (34) dazustoßen könne. In den Morgenstunden kippte der Beeinträchtigte kopfüber vom Barhocker und blieb am Boden liegen.

"Macht’s was, holt’s Hilfe!"

Während das Opfer röchelnd bereits im Sterben lag, vergnügte sich der Kellner und der 34-Jährige im Hinterzimmer, danach räumte der Lokalmitarbeiter noch seelenruhig die Bar auf. Die Auswertung des Überwachungskamera brachte Unglaubliches ans Licht: Zwischendurch verging sich der Barkeeper am regungslosen Opfer – weswegen ihm Missbrauch einer wehrlosen Person vorgeworfen wird: "Ich war noch so in Extase und dachte durch die Stimulation wacht er wieder auf und es kann weiter gehen", erklärte sich der Geständige bedrückt.

"Sein Tod war vermeidbar und unnötig. Einer der drei Angeklagten hätte einfach nur Hilfe holen müssen", so die Staatsanwältin, die "fassungslos" gewesen sein will, als sie das Video des Abends zum ersten Mal ansah. "Man will alle drei Männer rütteln und sagen: 'machts was, holt’s Hilfe'.", sagte sie.

Zaid Rauf vertrat den Barkeeper, der sich reumütig schuldig bekannte: "Das juristisch entscheidende bei der Strafbemessung ist der Missbrauchsvorwurf gegen meinen Mandanten, der mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht ist. Der Vorgang hat nur 50 Sekunden gedauert, auch meiner hatte einiges intus und war zuvor vier Stunden lang intensiv mit dem Opfer verbunden. In der dreimonatigen U-Haft hatte es der Kellner als Homosexueller mit diesen Vorwürfen nicht leicht: "Er war mit drei Tschetschenen und vier Algeriern in der Zelle und musste sogar verlegt werden", so Rauf.

"Ich merkte, dass was nicht passte"

Sascha Flatz vertrat den älteren Partygast, der sich nicht schuldig bekannte: "Es tut ihm wahnsinnig leid, dass der Mann gestorben ist. Aber er wüsste nicht, was er anders hätte machen können. Er wurde ja aus dem Lokal geworfen." – "Ich merkte, da passte was nicht und ich ging auch danach sofort Polizei", so der Angeklagte, der aktiv bei der Aufklärung half und später sogar esoterische Briefe ins Jenseits an das Opfer verfasste. "Er hatte eine devote Veranlagung", erklärte er der Richterin, wieso er glaubt, dass der Abend so außer Kontrolle geriet. "Ich versuchte ihn beim gehen mitzunehmen, aber er erklärte mir mit einem Lächeln im Gesicht, dass er dableiben wolle", so der 53-Jährige.

Mutter mit Foto im Gerichtssaal

Beim dritten Angeklagten (Verteidigung: Patrick Silber), es war jener Gast der erst um 7 Uhr in die Bar dazustieß, als das Opfer schon benommen am Boden lag, wurde nur unterlassene Hilfeleistung ohne Todesfolge vorgeworfen, da er wohl keine Chance hatte, die Situation ganz zu erfassen. "Als mein Mandant kam, war das Opfer nicht mehr zu retten", erklärte er und bat um ein diversionelles Vorgehen. Verwandte des Verstorbenen saßen im Saal, die Mutter forderte 85.000 Euro Schmerzengeld und hatte ein eingerahmtes Foto ihres Sohnes im Gerichtssal aufgestellt.

Mildes Urteil wegen unübersichtlicher Situation

Das Urteil: Freispruch vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung für alle drei – es sei alles sehr unübersichtlich gewesen. 24 Monate teilbedingte Haft (8 Monate fest) für den Barkeeper wegen Missbrauchs – nicht rechtskräftig.

{title && {title} } ct, {title && {title} } 27.03.2026, 22:47
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