Wieder einmal ließen deutsche Behörden einen schrecklichen Fall in Österreich auffliegen. Ein ehemaliger Barkeeper (58) eines Nobel-Lokals soll in Chatgruppen abscheuliche Bilder und Clips gepostet haben, die ihn in Naziuniform zeigen. "Es ist kein 08/15-Fall", führte die Staatsanwältin aus. Nazi-Wiederbetätigung, Tierquälerei und pornografische Darstellung Minderjähriger wurde dem adrett auftretenden Gastro-Experten vorgeworfen. Der seriöse Schein soll trügerisch sein. "Er hat einen Fetisch für Gewalt, Macht und Erniedrigung", erklärte die Staatsanwältin.
Der 58-Jährige soll in Chats Naziparolen verschickt, Folterfantasien und Kinderpornografie geteilt haben. Es blieb laut Anklage nicht nur bei Worten. In einem schockierenden Video soll der Niederösterreicher als SS-Mann verkleidet, einen Hamster am Boden festgenagelt, ihn dann furchtbar gequält und schlussendlich mit Springerstiefeln zu Tode getreten haben.
Auch arme Spatzen, Hühner, Kaninchen und Ratten soll er in seiner Wohnung zu Tode gefoltert haben. Die Tiere hatte er in Zoohandlungen oder bei Landwirten gekauft. "So alle zwei bis drei Monate", gab der 58-Jährige vor Gericht an.
User in Darknet-Chatgruppen konnten sich bei ihm angeblich schreckliche Tierquäler-Videos bestellen. 24 Fälle sollen dokumentiert worden sein, der Angeklagte hatte alles mit dem Handy gefilmt. Angeblich soll der ehemalige Bar-Chef schon als Kind "aus Geltungsdrang" Hühner getötet haben.
Schlussendlich klickten im Vorjahr die Handschellen, bis 20. Februar saß der Mann in der Josefstadt in U-Haft. "Er war der Zellennachbar von René Benko", ließ sein Verteidiger aufhorchen. Der 58-Jährige bekannte sich schuldig, schob die Vorfälle auf seinen exzessiven Kokainkonsum. Die Clips seien im Drogenrausch entstanden, er sei schwer berauscht gewesen. "Mein Verhalten tut mir unendlich leid", so der Angeklagte. "Ich habe zu spät erkannt, dass ich Hilfe brauche." Laut psychiatrischem Gutachten war er zurechnungsfähig, leide aber an einer sexuellen Störung.
Mittlerweile befindet sich der 58-Jährige in Behandlung – im Prozess drohte ihm die Einweisung in ein therapeutisches Zentrum. "In Krisen kann das Verhalten wieder auftauchen", warnte die Gutachterin.
Eine unbedingte Einweisung sei aber nicht notwendig. Die Geschworenen folgten der Einschätzung. Urteil für den 58-Jährigen: 2 Jahre bedingte Haft und bedingte Einweisung – nicht rechtskräftig. Sollte er sich noch einmal etwas zuschulden kommen lassen, wird er weggesperrt. Die Unschuldsvermutung gilt.