Nebenschauplatz in Wien nach einer riesigen Razzia bei den neonazistischen "Sächsischen Seperatisten" im niederösterreichischen Haus des ehemaligen Rosenkranz-Büroleiters René Schimanek (FP) und Sohn des ehemaligen Landesrats Hansjörg Schimanek. Am Montagmorgen saß dessen älterer Bruder Hansjörg Schimanek jr. (62) vor Geschworenen – denn es war auch dessen Wiener Gemeindewohnung vom Verfassungsschutz unter die Lupe genommen worden.
Der als Hausmeister Berufstätige hatte die grauen Wände in Wohn- und Schlafzimmer über die Jahre mit bunten Soldaten-Porträts des Künstlers Wolfgang Willrich
"aufgehübscht", der fast nur stilisierte SS-Soldaten auf Papier pinselte und als besonders fanatischer Vertreter des Nationalsozialismus gilt.
"Ich habe historisches Interesse – nicht nur am Dritten Reich, sammle gerne und besitze auch Bücher von Lenin oder Kanonenkugeln aus dem Napoleonischen Krieg", versuchte Schimanek jr. sein "Privatmuseum" zu relativieren, es sei zudem gar nicht öffentlich zugänglich gewesen. Den Besitz zahlreicher NS-Artefakte bestritt er erst gar nicht. "Des da ist zum Beispiel mein Onkel Franz, der war bei der Waffen-SS", kommentiert er ein beschlagnahmtes Foto, das gezeigt wurde.
Schon schwieriger zu erklären war ein eingerahmter Geburtstagsgruß mit Reichsadler, bei dem Schimanek als "Führer" und "Reichsgauleiter" bezeichnet wird. "Des war wegen meiner politischen Tätigkeit", schmunzelte der in den 1990ern bereits wegen Wiederbetätigung Verurteilte den Nazi-Vorwurf der Staatsanwaltschaft weg. Wer ihm das Schreiben geschenkt hatte, wollte er dann aber doch nicht verraten: "Ich will jetzt niemanden anzünden", so Schimanek.
Neben Schuld oder Unschuld wurde auch über die etwaige Rückgabe des unproblematischen Teils seiner rund 600 Stück umfassenden Privat-Sammlung besprochen. Bei einem Bild deponierte der Angeklagte einen Wunsch: "Des wär schon schön, wenn ich das wieder bekäme" verwies er auf ein handsigniertes Portrait von Heinrich Springer, dem 2007 verstorbenen Hitler-Adjutanten der SS-Leibstandarte – natürlich nur aus "geschichtlichem Interesse". Die Geschworenen sahen die Wiederbetätigung vollendet. Das Urteil: 18 Monate bedingte Haft, nicht rechtskräftig.