Was als brutaler Überfall auf eine Wiener Anwaltskanzlei gemeldet wurde, entpuppt sich Monate später als Inszenierung – berichtet die APA. Die 32-jährige Ehefrau eines Wiener Rechtsanwalts soll einen Einbruch vorgetäuscht haben, um 75.000 Euro aus dem Tresor ihres Mannes zu erlangen.
Im vergangenen Sommer alarmierte die Frau die Polizei. Zwei Männer hätten die Kanzlei ihres Mannes verwüstet, sie bedroht und gezwungen, den Tresor zu öffnen, schilderte sie. Die Beschuldigten – Klienten ihres Mannes – wurden am 6. Juni festgenommen.
Bei ihrer Einvernahme am 7. Juni belastete die Frau die beiden unter Wahrheitspflicht massiv. Sie sprach von Gewalt und massivem Druck. Doch die Männer konnten nachweisen, dass sie die Kanzlei nie betreten hatten. Handyvideos zeigten sie lediglich im Stiegenhaus vor der verschlossenen Tür. Beide wurden daraufhin unverzüglich enthaftet.
Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Verfahren wegen schweren Einbruchsdiebstahls gegen die Männer ein. Es habe keinen Einbruch gegeben. Stattdessen wird gegen die 32-Jährige wegen Vortäuschung einer strafbaren Handlung, Verleumdung und falscher Zeugenaussage ermittelt.
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte, befindet sich die Frau seit 16. Jänner in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft. Als Haftgründe gelten Tatbegehungs- und Fluchtgefahr. Das Oberlandesgericht Wien wies am 2. Februar eine Haftbeschwerde zurück.
Zusätzlich soll sich die Frau mehrfach als Juristin ausgegeben haben. Unter dem Titel "Frau Doktor" kassierte sie laut Ermittlungen Vorauszahlungen für angebliche anwaltliche Leistungen, ohne diese zu erbringen. Der Verdacht lautet auf schweren Betrug.
Darüber hinaus soll sie im August einen bettlägerigen Mann bestohlen haben, dem sie Bargeld, Laptop und weitere Wertgegenstände entwendet haben soll. Die 32-Jährige ist mehrfach vorbestraft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Kanzlei des betroffenen Anwalts existiert mittlerweile nicht mehr. Über sein Vermögen wurde Ende 2025 der Konkurs eröffnet, rechtskräftig seit 28. Juni 2026. Damit ist seine Berufsberechtigung erloschen. Er darf nicht mehr anwaltlich tätig sein.