Der türkische Staatsangehörige suchte eineinhalb Jahre lang mehrere religiöse Einrichtungen auf – doch nicht zum Beten. Stattdessen ließ er sich einschließen, brach nachts Türen, Tresore und Spendenboxen auf und griff nach Bargeld. Vor dem Wiener Landesgericht gestand der 54-Jährige nun eine Serie von Einbruchsdiebstählen in Gebetshäuser quer durch Österreich.
Der Mann, derzeit in U-Haft, bekannte sich gleich zu Beginn der Verhandlung schuldig. "Es sind Dinge, die ich gemacht habe, das kann ich nicht leugnen. Ich will den Anwesenden Zeit ersparen", sagte er.
Laut Anklage ging er immer wieder nach demselben Muster vor: Er ließ sich nach dem Gebet unbemerkt in Moscheen und religiösen Einrichtungen einschließen, brach später Türen, Fenster, Tresore und Spendenboxen auf und nahm Bargeld mit.
Allein bei einem Einbruch in Wien sollen rund 17.000 Euro verschwunden sein – Spendengelder, die für ein internationales Hilfsprojekt gedacht waren. In weiteren Orten in Wien, Salzburg und Innsbruck hinterließ der Angeklagte eine Spur der Verwüstung: zerstörte Büromöbel, eingetretene Türen, aufgebrochene Tresore.
Insgesamt ging es um mehrere tausend Euro Bargeld, dazu massive Sachschäden. Mehrere Vertreter der betroffenen Vereine sagten als Zeugen aus und schlossen sich dem Verfahren als Privatbeteiligte an. Die geltend gemachten Forderungen reichten von wenigen Euro bis zu über 13.000 Euro.
Doch die Aussagen der Zeugen waren teilweise widersprüchlich, die gestohlenen Geldbeträge ungenau definiert. "Wenn ich so mit Bargeld arbeiten würde, hätte ich sofort ein Problem mit dem Rechnungsprüfer", meinte der Verteidiger des Angeklagten.
Anfang Dezember soll der Angeklagte dann auch mit einem gefälschten bulgarischen Reisepass und Personalausweis ein Hotelzimmer gebucht haben – unter falschem Namen. Auch dieser Punkt der Anklage wurde vom Gericht als erwiesen angesehen.
Nach einem kurzen Schlusswort des Angeklagten – "Ich möchte mich entschuldigen" – stand das Urteil fest: 21 Monate Freiheitsstrafe, davon 14 Monate bedingt, 7 Monate unbedingt. Vier Geschädigten wurde Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Strafmildernd wertete der Richter das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit. Erschwerend fielen hingegen der lange Tatzeitraum, die Vielzahl der Einbrüche und zwei besonders hohe Beutesummen ins Gewicht.