Im Wienwert-Prozess ist am Freitag eine Entscheidung gefallen: Der Antrag auf Diversion für den früheren Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer und seine Ehefrau wurde vom Gericht angenommen. Das Ehepaar muss insgesamt 63.250 Euro zahlen – damit ist das Verfahren gegen die beiden beendet.
Richter Michael Radasztics gab dem Antrag statt, Mahrer und seine Frau nahmen die Entscheidung an. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sprach sich nicht gegen die diversionelle Erledigung aus, berichtet der ORF.
Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung ausführlich. Einen Vergleich mit der später aufgehobenen Diversion von ÖVP-Politiker August Wöginger wies er klar zurück.
Im Fall Mahrer gehe es nicht um Amtsmissbrauch, außerdem seien keine öffentlichen Gelder betroffen. Zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten sei Karl Mahrer noch nicht in der Politik gewesen.
Der Richter verwies zudem auf frühere Diversionen in der Wienwert-Causa. So hatten unter anderem die FPÖ-Politiker Johann Gudenus und Markus Tschank ihre Verfahren bereits im Ermittlungsstadium per Diversion erledigt.
Mahrers Anwalt Oliver Scherbaum sprach im Prozess von Fehlern, räumte aber keine strafrechtliche Schuld ein. Es handle sich vielmehr um eine "ethische Schuld". Der Richter entschied daraufhin, das Verfahren zu splitten.
Die WKStA hatte dem Ehepaar Beitrag zur Untreue vorgeworfen. Das von Mahrers Frau geführte PR-Beratungsunternehmen soll rund um das Jahr 2017 insgesamt 84.000 Euro von der mittlerweile pleitegegangenen Immobiliengruppe Wienwert erhalten haben – ohne entsprechende Gegenleistungen. Laut Anklage hätten die Zahlungen dazu gedient, mögliche politische Kontakte Mahrers zu nutzen.
Karl Mahrer bekannte sich zu Beginn nicht schuldig, zeigte sich aber selbstkritisch. Er räumte ein, dass die Trennung zwischen seinem Amt als stellvertretender Wiener Polizeichef und der Geschäftstätigkeit seiner Frau nicht klar genug gewesen sei.
Im Sommer 2017 habe er seine Frau krankheitsbedingt in der PR-Firma vertreten. Leistungen für Wienwert-Chef Stefan Gruze seien erbracht worden, allerdings nicht ausreichend dokumentiert, so Mahrer. Dabei habe es sich unter anderem um Gespräche über mögliche Charity-Projekte gehandelt. Erst im August 2017 sei er von Sebastian Kurz beziehungsweise dessen Umfeld gefragt worden, in die Politik zu gehen. Zu diesem Zeitpunkt sei er also noch kein Politiker gewesen.
Auch Mahrers Ehefrau bekannte sich nicht schuldig, räumte jedoch Fehler bei der Dokumentation ein. Anfang Jänner habe sie das erhaltene Honorar an den Masseverwalter der Wienwert zurückgezahlt. Eine Nutzung politischer Kontakte schloss sie aus.
Der Wienwert-Prozess wird am Montag fortgesetzt. Neben Ex-Wienwert-Chef Stefan Gruze stehen zehn weitere Personen vor Gericht. Die WKStA wirft ihnen unter anderem schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue und betrügerische Krida vor. Auch der SPÖ-Bezirksvorsteher der Donaustadt, Ernst Nevrivy, ist angeklagt. Er weist alle Vorwürfe zurück.