Leon E. (31) hat eine serbische Mutter und einen österreichischen Vater – er wurde hier geboren und ist österreichischer Staatsbürger: "Ich habe dann in Serbien gelebt und bin mit 15 Jahren wieder zurück nach Wien. Dann war ich sieben Jahre in Deutschland, seit etwa acht Jahren wohne ich hier wieder dauerhaft", berichtet der 31-Jährige.
Seit über zwei Jahren lebt der Wiener um 660 Euro in einer rund 39 Quadratmeter großen Wohnung mit Wohnküche und Kabinett am Währinger Gürtel: "Es ist sehr laut. Der Vermieter weigert sich zudem, die kaputten Fenster zu reparieren, die Zugluft ist sehr stark", meint Leon E.
Im vergangenen Frühling wurde seine Freundin (26) schwanger – es war klar, dass das Paar mit einem Neugeborenen nicht in der Wohnung bleiben kann: "Ich habe mich daher im Sommer für eine Gemeindewohnung angemeldet.
Beim zweiten Termin in der Wohnberatung hat mir dann eine Mitarbeiterin gesagt: 'Denken Sie nicht, dass Sie als Österreicher an erster Stelle kommen. Wenn Sie Arabisch sprechen würden, hätten Sie mehr Chancen'. Ich war total geschockt", erinnert sich der 31-Jährige.
Leon E. ließ sich dennoch nicht entmutigen und stellte den Antrag auf eine Gemeindewohnung. Doch der Anmeldeprozess für das Wohn-Ticket zog sich über Monate: "Zuerst habe ich den Mietvertrag abgegeben. Doch dann wurden immer neue Dokumente verlangt – es ging um die exakte Aufteilung der Zimmer in meiner Mietwohnung."
Beim ersten Mal reichte der 31-Jährige eine Bestätigung des Wohnungsbesitzers ein – doch es fehlte ein Stempel: "Das haben sie nicht akzeptiert. Dann habe ich selbst die Zimmer ausgemessen, das hat ihnen auch nicht gereicht. Beim dritten Mal habe ich dann einen Grundbuchauszug gebracht. Da hieß es dann auf einmal: 'Es tut mir leid, Sie haben keinen Anspruch auf eine Gemeindewohnung, weil Ihre Lebensgefährtin vier Tage nicht gemeldet war", so der Wiener.
Der Grund: Seine Freundin brachte am 16. Jänner die gemeinsame Tochter zur Welt. Am 30. Jänner zog sie mit dem Baby zu Leon E., doch sie meldete sich nicht gleich um – dadurch entstand die Melde-Lücke: "Ich habe den Antrag rechtzeitig gestellt und alle Dokumente gebracht. Wegen dieser paar Tage haben wir jetzt keinen Anspruch auf eine Gemeindewohnung?", versteht Leon E. die Welt nicht mehr.
"Heute" fragte bei Wiener Wohnen nach: "Die Vergabe von Wohnungen über die Wohnberatung Wien erfolgt nach ganz klar definierten Richtlinien. Ausschlaggebend für die Ablehnung war eine nicht erfüllte unabdingbare Grundvoraussetzung: Es muss ein durchgehend zweijähriger Hauptwohnsitz in Wien vorliegen – das gilt auch für mitziehende Personen – und zwar nicht nur bei Antragstellung, sondern auch während der gesamten Bearbeitungszeit. Bei der abschließenden Prüfung zeigte sich, dass es bei der Partnerin eine Meldelücke gab; damit war der durchgehende Hauptwohnsitz nicht mehr gegeben und der Antrag musste im Rahmen der geltenden Bestimmungen abgelehnt werden", erklärt eine Sprecherin.
Leon E. wurde an die Wohnungskommission verwiesen: "Diese ist nicht an Richtlinien gebunden und kann gegebenenfalls die Vergabe eines Wiener Wohn-Tickets mit begründetem Wohnbedarf befürworten", heißt es seitens Wiener Wohnen. Wie die Wohnungskommission entscheidet, wird sich am 24. Februar zeigen: "Da haben wir einen Termin. Wir hoffen wirklich, dass wir eine Gemeindewohnung bekommen", so der Wiener.