Syrer saß wieder vor Gericht

Fall Anna – Bandenmitglied kommt erneut straffrei davon

Wiedersehen vor Gericht für ein Mitglied (17) jener Bande aus Wien-Favoriten, die wegen mutmaßlichen Missbrauchs einer 12-Jährigen angeklagt waren.
Christian Tomsits
19.03.2026, 15:29
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Mit merkbar breiteren Schultern als noch beim aufsehenerregenden Missbrauchsprozess im vergangenen Jahr nahm der mittlerweile 17-jährige Syrer aus besagter Burschen-Bande am Donnerstag im unschuldsweißen Hemd erneut auf der Anklagebank am Wiener Landl Platz.

Damals war er als Siebtangeklagter mit einem glatten Freispruch davon gekommen, hatte diesen wie seine Freunde mit frechen Gesten gegenüber Journalisten "gefeiert", das Opfer und deren Familie damit gedemütigt.

Der nach wie vor arbeitslose Bursche aus Wien-Favoriten besucht derzeit einen AMS-Kurs, zeigte sich diesmal besser gebrieft von seinem Verteidiger Wissam Barbar. Denn im Vergleich zum eher präpotenten Auftreten in der Vergangenheit verantwortete er sich diesmal kleinlaut vor Gericht, immerhin kann er trotz seines jungen Alters bereits auf Erfahrungen mit Strafverfahren zurückgreifen.

Wissam Barbar vertrat den 17-jährigen Syrer, der erneut ohne Strafe davon kam.
Sabine Hertel

Diesmal musste er sich "nur" wegen eines gefundenen Videos auf seinem Handy, das Missbrauchsdarstellungen eines minderjährigen Mädchens zeigte, verantworten. Das Verfahren war eine direkte Folge der Auswertung seines Mobiltelefons im "Fall Anna" und wurde beim damaligen Prozess ausgeschieden und nun nachgeholt.

Gemeinsam mit seinem Anwalt bekannte er sich auch hier nicht schuldig. "Ich habe das Video in einem Telegramm-Chat geschickt bekommen", gab er zu Protokoll. Das Gericht glaubte ihm das und sprach ihn vom Vorwurf des Vergehens des bildlich sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials frei – er kommt damit erneut ohne jede Strafe davon.

Brisant: Der Bursch dürfte noch in einem zweiten Verfahren involviert sein, bei dem ebenfalls eine 12-Jährige missbraucht, getreten und bespuckt worden sein soll – wir berichteten. Die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 19.03.2026, 15:34, 19.03.2026, 15:29
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