Ein 60-jähriger Frührentner sorgt vor Gericht für Aufsehen: Er soll trotz mehrmonatiger Auslandsaufenthalte in Bosnien-Herzegowina weiterhin Pflegegeld und Wohnbeihilfe bezogen haben – insgesamt soll der Schaden rund 46.000 Euro betragen.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe: Er habe sich "immer nur kurz" in Bosnien aufgehalten, in keinem Jahr länger als zwei Monate – mit Ausnahme von 2021, als er im Krankenhaus lag. Laut eigener Aussage habe ihm damals ein Landesbeamter gesagt, bis zu sechs Monate Abwesenheit seien kein Problem – allerdings nur für die Wohnbeihilfe, wie "Vorarlberg online" berichtet.
Das Gericht legt ihm jedoch penible Aufzeichnungen vor: Ein- und Ausreisen nach Bosnien, oft mit seinem Auto, teils allein, teils mit Lebensgefährtin oder Verwandten. Der Angeklagte verteidigt sich: "Nicht jede Ein- und Ausreise wird kontrolliert. Bei Stau werden Fahrzeuge einfach durchgewunken."
Zusätzlich sorgt eine bosnische Wohnadresse im Reisepass für Fragen. Der Angeklagte erklärt: "Die habe ich seit meiner Geburt drinnen. Ich brauche sie nur, um den Pass zu verlängern."
Die widersprüchlichen Angaben zu gemeldeten Auslandsaufenthalten machen die Sache noch komplizierter. Ein Teil sei zwar gemeldet gewesen, ein anderer nicht – spontan eben. Doch Land und Versicherungsanstalt finden keine Hinweise, die seine Aussagen stützen.
Verteidiger Clemens Achammer beantragt die Einvernahme weiterer Zeugen, die den Aufenthaltsort des Angeklagten während der fraglichen Zeit in Österreich bestätigen sollen. Das Gericht gibt dem statt – und vertagt den Prozess.