Ein ungewöhnlicher Fall am Landesgericht Klagenfurt! Ein Kärntner stand am 23. März wegen eines Diebstahls von nur fünf Euro vor Gericht. Das Urteil: schuldig. Was nach einer Kleinigkeit klingt, entwickelte sich damit zu einem echten Justizfall.
Denn entscheidend ist weniger der Betrag als das Verfahren selbst. In Österreich fallen auch bei kleinen Delikten fixe Gerichtskosten an – meist zwischen 150 und 500 Euro. Damit übersteigen die Ausgaben den ursprünglichen Schaden um ein Vielfaches.
Der Fall zeigt, wie konsequent das Strafrecht angewendet wird. Eine Bagatellgrenze gibt es beim Diebstahl nicht – auch geringe Beträge führen zu Anzeigen, Ermittlungen und im Extremfall zu einer Verhandlung vor Gericht.
Zusätzlich zu den Verfahrenskosten kann eine Geldstrafe verhängt werden, die sich nach dem Einkommen richtet. Selbst bei kleineren Delikten sind so insgesamt mehrere hundert Euro realistisch. Genau dieses Missverhältnis sorgt nun für Diskussionen: Fünf Euro stehen plötzlich Kosten gegenüber, die um ein Vielfaches höher sind. Juristisch ist das korrekt, für viele aber schwer nachvollziehbar.