Prozess in Ried

Drogen-Deal aus Häfn gesteuert – lange Haft für Trio

Drogenhandel trotz Haft: Ein Insasse soll aus der Justizanstalt Suben heraus ein Kokain-Netzwerk gesteuert haben. Jetzt setzte es lange Haftstrafen.
Oberösterreich Heute
30.03.2026, 16:17
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Am Montag fiel am Landesgericht Ried im Innkreis ein Urteil, das zeigt, wie weitreichend organisierter Drogenhandel sein kann – selbst hinter Gittern. Drei Männer (zwischen 26 und 37) wurden zu teils langen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten sollen rund drei Kilogramm Kokain von Slowenien nach Österreich gebracht und hier verkauft haben.

Verdeckter Ermittler brachte Fall ins Rollen

Einer von ihnen zog die Fäden offenbar direkt aus der Justizanstalt Suben. Wie der "ORF" berichtet, koordinierte der Mann den Handel mithilfe eingeschmuggelter Mobiltelefone – während er bereits eine neuneinhalbjährige Haftstrafe wegen eines anderen Drogendelikts verbüßt.

Der Plan flog auf, als ein vermeintlicher Käufer in Erscheinung trat. Tatsächlich handelte es sich um einen verdeckten Ermittler. Über ihn kamen die Behörden dem Trio auf die Spur. Der Erstangeklagte zeigte sich grundsätzlich geständig, versuchte jedoch, die Verantwortung abzuschwächen.

Er habe nicht die führende Rolle gespielt, argumentierte seine Verteidigung. Auch die beiden Mitangeklagten legten Geständnisse ab. Einer transportierte als Freigänger das Kokain über die Grenze und übernahm den Verkauf. Der Dritte stellte ein Kellerabteil in Hallein (Salzburg) zur Lagerung zur Verfügung.

Lange Haftstrafen verhängt

Das Gericht sprach alle drei wegen Drogenhandels schuldig, nicht jedoch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Strafen im Überblick: Zehn Jahre Haft für den mutmaßlichen Organisator, sechs Jahre Haft für den Transporteur und 18 Monate bedingt für den Lagerhalter. Letzterer muss zusätzlich seine Therapie fortsetzen.

Besonders hart fiel das Urteil gegen den Hauptangeklagten aus. Ausschlaggebend waren die große Drogenmenge und die Organisation der Taten aus dem Gefängnis heraus. Sein Einwand, der verdeckte Ermittler habe ihn zur Tat verleitet, wurde klar zurückgewiesen. Für das Gericht lag kein unzulässiges Anstiften vor.

Während die Urteile gegen zwei Angeklagte bereits rechtskräftig sind, ist die Entscheidung im Fall des Hauptangeklagten noch nicht endgültig. Bis dahin gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

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