"Hatte Messer"

Nach Drohung im Hotel – Afghane (27) verurteilt

Wegen einer Eskalation in einem Hotel saß ein 27-Jähriger Afghane nun auf der Anklagebank. Er soll einen Mitarbeiter mit einem Messer bedroht haben.
Österreich Heute
01.04.2026, 11:29
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Ein Streit in einem Hotel in Hohenems eskalierte derart, dass schließlich die Polizei eingreifen musste – nun ist das Urteil gefallen. Ein 27-jähriger, mehrfach vorbestrafter Mann wurde am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung und Nötigung zu insgesamt zwölf Monaten Haft verurteilt.

Drogenkonsum im Zimmer?

Auslöser des Verfahrens war eine Situation zwischen dem Angeklagten und einem 34-jährigen Objektmanager des Hotels. Laut dessen Aussage hatte es zuvor Hinweise auf Sachbeschädigungen und möglichen Drogenkonsum in einem bestimmten Zimmer gegeben. Deshalb wollte der Mitarbeiter das Zimmer kontrollieren. Nachdem auf sein Klopfen niemand reagierte, öffnete er die Tür mit einem Zugangschip einen Spalt.

Dabei bemerkte er nach eigenen Angaben in der Hand des Gastes einen spitzen, silberfarbenen Gegenstand. Für ihn habe es wie ein Messer ausgesehen, zudem sei der Mann auf ihn zugekommen. Der Objektmanager zog sich daraufhin zurück und informierte sowohl die Hotelleitung als auch die Polizei.

Angeklagter spricht von Missverständnis

Der Beschuldigte stellte die Situation vor Gericht anders dar. Er erklärte, geschlafen zu haben und erst durch das Klopfen aufgewacht zu sein. Nach dem Öffnen der Tür habe er lediglich mitteilen wollen, dass er seinen Aufenthalt verlängern möchte. Als der Mitarbeiter ihn aus dem Hotel weisen wollte, sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Er betonte mehrfach, nichts Unrechtes getan zu haben.

Während der Verhandlung kam es zu widersprüchlichen Aussagen. Ein weiterer wichtiger Zeuge konnte nicht gefunden werden. Dennoch entschieden sich der Angeklagte und sein Verteidiger gegen eine Vertagung und für eine sofortige Urteilsverkündung, wie "Vorarlberg online" berichtet.

Vorstrafen verschärfen Strafe

Die Richterin berücksichtigte bei ihrer Entscheidung insbesondere die einschlägigen Vorstrafen und den erneuten Gesetzesverstoß. Sie verhängte eine unbedingte Haftstrafe von sieben Monaten.

Zusätzlich wurde eine frühere, bedingt ausgesetzte Freiheitsstrafe von fünf Monaten widerrufen. Damit muss der Verurteilte insgesamt zwölf Monate im Gefängnis verbringen.

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