Mit elf Eintragungen im Strafregister – davon zehn einschlägig – musste sich ein 38-Jähriger aus dem Unterland erneut vor Gericht verantworten. Am Landesgericht Feldkirch ging es um gefährliche Drohung, Nötigung und Betrug.
Laut Anklage soll der Vater zweier kleiner Kinder im Februar und April 2025 versucht haben, Zudem habe er einen Mann dazu gebracht, 850 Euro zu überweisen, indem er vorgab, ihm ein Handy zu verkaufen.
Vor Gericht bekannte sich der 38-Jährige schuldig – den Betrug habe er aus Geldnot begangen. "Ich möchte das wiedergutmachen", versichter er. Während seiner Haft habe er Medikamente erhalten, kaum wurde er entlassen, nahm er diese jedoch nicht mehr ein. Er sei in eine Depression geraten. "Es ist nicht so leicht in Freiheit", sagte der Angeklagte laut "Vorarlberg online".
Richter Alexander Wehinger verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Von einem Widerruf einer früheren bedingten Haftstrafe sah das Gericht ab, verlängerte jedoch die Probezeit auf fünf Jahre. Es sei sinnvoll, weiterhin Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen, wurde dem 38-Jährigen mitgegeben.
Aufgrund des raschen Rückfalls hätte die mögliche Höchststrafe 18 Monate betragen. Erschwerend wertete das Gericht die zehn einschlägigen Vorstrafen, das Zusammentreffen zweier Vergehen, den raschen Rückfall sowie die Tatbegehung zum Nachteil einer Angehörigen. Mildernd wurde das Geständnis berücksichtigt. "An einer unbedingten Haft führt kein Weg vorbei", hielt die Richterin fest.
Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.