Ein 30-jähriger Tschetschene ist am Montag wegen Nötigung verurteilt worden. Er soll seine jüngere Schwester mit schweren Gewaltandrohungen unter Druck gesetzt haben, damit sie keine sozialen Medien mehr nutzt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, davon sechs Monate bedingt.
Die Vorfälle ereigneten sich im Sommer 2025 in Dornbirn. Laut Gericht soll der Angeklagte seiner Schwester gedroht haben, ihr etwas anzutun, nachdem er auf ihrem Handy Social-Media-Plattformen entdeckt hatte. Auch, dass die 17-Jährige Kontakt zu Burschen gehabt haben soll, passte ihm anscheinend so garnicht. Laut "Vorarlberg online" hätte er sie "Erhängen oder Erdrosseln" wollen.
Er habe ihr das Mobiltelefon abgenommen und die Inhalte kontrolliert. Die junge Frau schilderte, dass ihr Bruder dabei die Kontrolle verlor. Aus Angst sagte sie nur in seiner Abwesenheit aus, das Gericht sorgte dafür, dass sich die beiden im Gebäude nicht begegneten.
Der Mann, der arbeitslos ist und bereits mehrere einschlägige Vorstrafen im familiären Umfeld hat, wies die Vorwürfe zurück. Er erklärte, das Verhältnis zu seiner Schwester habe sich gebessert, und sprach von falschen Anschuldigungen.
Das Gericht schenkte dieser Darstellung jedoch keinen Glauben. In der Urteilsbegründung hielt Richter Alexander Wehinger fest, die Aussagen der jungen Frau seien glaubwürdig und detailreich gewesen. Zudem habe der Angeklagte aus früheren Verurteilungen nichts gelernt.
Straferschwerend wertete der Schöffensenat die einschlägigen Vorstrafen sowie die Tatsache, dass die Tat während einer laufenden Probezeit begangen wurde. Diese Probezeit wurde verlängert. Nach Ansicht des Gerichts war eine unbedingte Haftstrafe unumgänglich. Das Urteil ist rechtskräftig, der Verurteilte kann einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest stellen.