Ein Ladendiebstahl wegen Schokolade im Wert von rund 15 Euro hat für einen 38-Jährigen ein überraschend hartes Ende genommen: Das Landesgericht Feldkirch verurteilte den Mann zu sieben Monaten Freiheitsstrafe.
Ausgangspunkt war ein Vorfall in einem Lebensmittelgeschäft. Eine Mitarbeiterin beobachtete laut ihren Angaben, wie der Angeklagte mehrere Schokoladen einsteckte. An der Kassa sprach sie ihn darauf an und wollte ihn anschließend ins Büro begleiten, wie "Vorarlberg online" berichtet.
Dabei eskalierte die Situation. Der Mann habe sich aggressiv verhalten und sei einen Schritt auf sie zugekommen, schilderte die Zeugin. In ihrer Aussage vor der Polizei erklärte sie, er habe gedroht, ihr eine "Kopfnuss" zu geben, wenn sie ihn noch einmal anfasse. Im Gerichtssaal präzisierte sie, der Angeklagte habe dabei das Wort "Headbutt" verwendet und eine entsprechende Geste angedeutet.
Zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam es laut der Zeugin jedoch nicht. Der Mann flüchtete aus dem Geschäft. Die Mitarbeiterin lief ihm noch nach, verlor ihn aber aus den Augen.
Der Angeklagte selbst konnte sich vor Gericht nur bruchstückhaft an den Vorfall erinnern. Er erklärte, an diesem Tag Bier getrunken und Medikamente eingenommen zu haben. "In diesem Zustand mache ich nur Blödsinn", sagte er. Laut eigener Aussage befand er sich damals in einem Tablettenentzug.
Am nächsten Tag wurde der 38-Jährige von der Polizei einvernommen. Er glaubt, die Mitarbeiterin beschimpft, aber nicht bedroht zu haben. Dem stand jedoch die detaillierte Schilderung der Zeugin gegenüber.
Richterin Lea Gabriel sprach den Mann schließlich wegen Nötigung und Diebstahls schuldig. Die Freiheitsstrafe von sieben Monaten begründete das Gericht vor allem mit der langen Vorstrafenliste: Der Angeklagte weist bereits 14 zählbare Vorstrafen auf, elf davon einschlägig.
Zusätzlich muss er 100 Euro an Privatbeteiligtenansprüchen bezahlen. Ein Antrag auf eine Fußfessel ist möglich.
Als mildernd wertete das Gericht das teilweise Geständnis zur Nötigung sowie das volle Geständnis zum Diebstahl. Zudem blieb der Diebstahl beim Versuch. Möglich wären bis zu eineinhalb Jahre Haft gewesen.
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Angeklagte war nicht anwaltlich vertreten. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.