Sprach Todesdrohung aus

Vater will mit Sohn (31) zum AMS, dann eskaliert alles

Ein 31-Jähriger bedrohte seinen Vater während eines Streits. Das Gericht ordnete nun stationäre Unterbringung und engmaschige Betreuung an.
Österreich Heute
13.03.2026, 08:28
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Ein Streit zwischen einem Sohn und seinem Vater endete vor Gericht: Ein 31-jähriger Mann aus Feldkirch saß wegen einer Todesdrohung gegen seinen Vater auf der Anklagebank. Der Auslöser: Streitigkeiten wegen dem AMS.

Todesdrohung an Vater

Der Vorfall ereignete sich am 19. November 2025. Der Mann, der bei seinen Eltern lebte, weigerte sich, mit seinem Vater zum AMS zu gehen. Der Streit eskalierte, und der Sohn richtete eine Drohung an den Vater, wie "Vorarlberg Online" berichtet. Vor Gericht räumte er ein: "Ich habe meinen Vater bedroht." Er erklärte, sich verfolgt gefühlt zu haben und unter starkem Stress gestanden zu haben. An viele Details konnte er sich nicht mehr erinnern.

Der Vater schilderte, dass er keine Angst vor seinem Sohn habe. Problematisch werde es vor allem, wenn dieser seine Medikamente absetze. Mehrfach kam es zu Einweisungen des Mannes. Die Anzeige erstattete er, um Hilfe für seinen Sohn zu erhalten und eine strukturierte Betreuung zu ermöglichen.

Setzte Medikamente immer wieder ab

Der Angeklagte leidet seit 2023 an paranoider Schizophrenie. Während er die Medikation zunächst einnahm, setzte er sie wiederholt eigenständig ab, sobald er sich besser fühlte. Auch zum Zeitpunkt des Vorfalls im November stand er nicht unter ausreichender medikamentöser Behandlung.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller diagnostizierte neben paranoider Schizophrenie auch Halluzinationen und bestätigte eine jahrelange Drogenabhängigkeit, vor allem durch massiven Cannabiskonsum. Laut Gutachter ist die Wahrscheinlichkeit für schwere Gewalttaten bei unbehandelter Erkrankung stark erhöht – das Risiko steigt bei abgesetzter Medikation um das 16-Fache.

Stationäre Unterbringung angeordnet

Das Gericht folgte den Empfehlungen des Sachverständigen: Der Mann wird erneut stationär untergebracht. Danach schließen sich sechs Monate engmaschige Kontrolle, psychiatrische Betreuung, betreutes Wohnen und Bewährungshilfe an. Nur mit konsequenter Behandlung und klarer Struktur soll das Risiko für weitere Übergriffe reduziert werden.

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