Haftstrafe "unumgänglich"

"Ich bringe euch um" – Mann (22) bedrohte Polizisten

Ein 22-Jähriger soll seine Freundin gegen ihren Willen ins Auto gezerrt haben. Später beschimpfte und bedrohte er Polizisten.
Österreich Heute
12.03.2026, 16:08
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Ein Streit zwischen einem jungen Paar hat für einen 22-Jährigen nun ein Gefängnisurteil zur Folge. Das Landesgericht Feldkirch verurteilte den Mann wegen Nötigung und gefährlicher Drohung zu sieben Monaten unbedingter Haft.

Wollte Freundin flüchten?

Auslöser für das Verfahren war ein Streit mit seiner Freundin. Laut Anklage soll der Mann sie dabei ins Auto gezerrt haben, nachdem sie versucht hatte zu flüchten. Zwei Zeugen, die sich in der Nähe befanden, schilderten den Vorfall vor Gericht in ähnlicher Weise, wie "Vorarlberg Online" berichtet.

Die Freundin des Angeklagten zeichnete jedoch ein anderes Bild. Sie erklärte, freiwillig mit ihm mitgegangen zu sein. Die leichte Verletzung, die festgestellt wurde, sei lediglich bei einer harmlosen Rangelei entstanden.

Alkoholisiert in Kontrolle geraten

Noch am selben Tag geriet der Mann mit seinem Auto in eine Polizeikontrolle. Zu diesem Zeitpunkt saß seine Freundin bereits nicht mehr im Fahrzeug. Laut den Angaben der Beamten war der 22-Jährige stark alkoholisiert.

Nach seiner Festnahme soll er die Polizisten beschimpft haben. Sie seien "Dreck", außerdem könne er ihnen "ins Gesicht kotzen". Besonders deutlich wurde eine weitere Drohung: "Ich merke mir eure Gesichter! Ich bringe euch um!"

Gericht glaubte Zeugen

Vor Gericht gab der Angeklagte an, sich aufgrund seines damaligen Alkoholpegels nicht mehr an diese Aussagen erinnern zu können. Er zeigte sich jedoch bereit, die Verantwortung für sein Verhalten zu übernehmen.

Richterin Verena Wackerle folgte in ihrem Urteil der Darstellung der beiden Zeugen. Da diese den Angeklagten nicht kannten, sah das Gericht keinen Grund, warum sie ihn zu Unrecht belasten sollten. Die Drohungen gegenüber der Polizei wurden zudem von mehreren Beamten im Gerichtssaal bestätigt.

Rechtskräftige Verurteilung

Beim Vorwurf der Körperverletzung blieb hingegen ein Zweifel, da keiner der Beteiligten – weder der Angeklagte, seine Freundin noch die beiden Zeugen – von einer solchen sprach. In diesem Punkt wurde der 22-Jährige freigesprochen.

Aufgrund mehrerer Vorstrafen hielt das Gericht eine Haftstrafe für unausweichlich. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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