Polizeieinsatz in Leopoldstadt

22-Jähriger droht Ex-Freundin in Wien mit dem Tod

In der Wiener Leopoldstadt überfiel ein 22-Jähriger seine Ex-Partnerin in ihrem Wohnhaus, bedrohte sie massiv und randalierte in der Wohnung.
André Wilding
15.01.2026, 12:59
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Am Mittwoch gegen 14.30 Uhr kam es in Wien-Leopoldstadt zu einem Vorfall häuslicher Gewalt, als ein 22-jähriger Mann aus Österreich seiner ehemaligen Lebensgefährtin im Stiegenhaus ihres Wohnhauses auflauerte, sie überwältigte und in ihre Wohnung drängte.

Nachbar wählte Notruf

Dort nötigte er die 25-Jährige, die gerade im Begriff war, umzuziehen, ihm ihre neue Wohnadresse mitzuteilen. Zudem bedrohte er sie mehrfach mit dem Umbringen, verwüstete das Wohnzimmer und beschädigte mehrere Einrichtungsgegenstände.

Der Frau gelang es, mit ihrem Mobiltelefon einen Nachbarn zu verständigen, der umgehend den Polizeinotruf wählte.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555

Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

Rat auf Draht: 147

Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

Polizei-Notruf: 133

Hier weiterlesen: Expertin gibt konkrete Tipps: Kontrolle, Eifersucht - wann der Alarm schrillen sollte  >

Als Beamte des Stadtpolizeikommandos Brigittenau kurz darauf an der Einsatzörtlichkeit eintrafen, verhielt sich der Tatverdächtige äußerst aggressiv, beschimpfte die Einsatzkräfte und versuchte mehrmals, zu flüchten.

Pfefferspray sichergestellt

Der Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Gegen ihn wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Ein im Zuge seiner Personendurchsuchung aufgefundenes Pfefferspray wurde sichergestellt.

Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der 22-Jährige auf freiem Fuß wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs, der schweren Nötigung, der gefährlichen Drohung und der beharrlichen Verfolgung sowie wegen aggressiven Verhaltens, Erregung ungebührlichen Lärms und der Verletzung des öffentlichen Anstandes angezeigt.

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 15.01.2026, 18:00, 15.01.2026, 12:59
Jetzt E-Paper lesen