Statt in seinem Atelier verbrachte der Künstler Camillo Stepanek am Mittwoch mehrere Stunden im Bundesverwaltungsgericht. Denn ihm wurde vom Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) der Künstler-Status aberkannt. Eine Entscheidung, die Stepanek nicht akzeptieren will. "Es ist bedenklich, dass eine Behörde in Österreich entscheidet, wer Künstler ist und wer nicht", sagt er im Gespräch mit "Heute".
Der Auslöser der Causa: Stepanek betreibt seit Jahren ein Atelier in Wien-Hernals, stellt seine Werke weltweit aus und feierte auch international große Erfolge. In zwei Wochen vertritt er Österreich bei der Kunst-Biennale in Saudi-Arabien. Trotzdem stellt der KSVF plötzlich infrage, ob Stepanek überhaupt Künstler sei.
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds unterstützt selbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Zuschüssen zu Sozialversicherungsbeiträgen und springt in finanziellen Notlagen ein. Genau diese Hilfe nahm auch Stepanek in Anspruch: Während der Corona-Pandemie platzten internationale Ausstellungen, 2023 brachen zwei wichtige Auftraggeber weg. "Der KSVF hat mir damals sehr geholfen, dafür bin ich auch dankbar", betont Stepanek. Umso größer der Schock, als ihm kurz darauf weitere Zuschüsse verweigert wurden – mit der Begründung, er sei "nicht künstlerisch tätig".
Das wollte der gebürtige Niederösterreicher nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht. Im Kern geht es um eine brisante Frage: Wer entscheidet eigentlich darüber, was Kunst ist – und wer Künstler sein darf? Am Mittwoch kam es zur Verhandlung. "Es wurde klar aufgezeigt, dass hier nicht nach objektiven Kriterien entschieden wurde, sondern einzelne Personen als sogenannte Experten fungierten", erklärt Stepanek.
Ein endgültiges Urteil steht noch aus, die Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet. Der Künstler gibt sich jedoch kämpferisch und optimistisch: "Die Beweislast ist erdrückend. Es kann nicht sein, dass eine Behörde einfach den Künstler-Status aberkennt."
Der KSVF will sich auf "Heute"-Nachfrage nicht zum laufenden Verfahren äußern und verweist auf die Unabhängigkeit des Gerichts. Die Entscheidung sei auf Basis der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der vorliegenden Unterlagen getroffen und im Bescheid ausführlich begründet worden. Die weitere Klärung liege nun beim Gericht.