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Status aberkannt – Wiener Künstler kämpft vor Gericht

Camillo Stepanek zieht jetzt vor Gericht. Es geht um Anerkennung und die große Frage: Wer darf entscheiden, was Kunst ist?
Hannah  Maier
14.01.2026, 11:29
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Er stellt seine Werke rund um den Globus aus, Sammler reißen sich um seine Bilder – und trotzdem sagt eine Behörde: Das soll keine Kunst sein? Der Wiener Künstler Camillo Stepanek (38) zieht jetzt vor Gericht und legt sich mit dem Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) an.

Am Mittwoch steigt der Showdown vor dem Bundesverwaltungsgericht. Für Stepanek geht es um mehr als nur Geld. "Hier soll entschieden werden, wer überhaupt festlegen darf, was Kunst ist", sagt der Künstler, der in Wien-Hernals sein Atelier betreibt. In seinen Arbeiten kombiniert er Naturstrukturen und Holzmaserungen mit Elementen aus Jugendstil und Pop Art.

Erst unterstützt – dann fallen gelassen

Der KSVF hatte Stepanek bereits mehrfach unterstützt. Während der Corona-Zeit etwa, als Ausstellungen platzten. Doch nach einer neuerlichen Überprüfung war plötzlich Schluss – obwohl sich an seiner Arbeit nichts geändert habe, wie der Künstler betont.

Die Begründung der Kommission liest sich kühl und technisch: Seine Werke seien zu wenig differenziert, Elemente würden sich wiederholen, der künstlerische Anspruch gehe nicht über handwerkliches Können hinaus. Für Stepanek ist das unverständlich.

"Ich bin offiziell Künstler"

"Ich habe Sammler und Ausstellungen von New York bis in den Mittleren Osten und vertrete oft als einziger österreichischer Künstler unsere österreichischen Talente, Werte und Kultur. Es fühlt sich an, als hätten Mitarbeitende dieser Behörde eine eigene Agenda", so Stepanek.

Jetzt soll ein Gericht klären, ob der KSVF ihm den Künstler-Status einfach aberkennen darf. Dabei denkt der 38-Jährige nicht nur an sich selbst. Er will ein Zeichen setzen. "Wenn eine solche Fehlentscheidung bei mir möglich ist, möchte ich mir nicht vorstellen, wie viele Künstler es trifft, die nicht die Möglichkeiten haben, sich zu wehren", erklärt er.

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