Inkassobüro drohte

864 Euro! Wiener soll doppelt fürs Falschparken zahlen

Tibor C. (64) stand zehn Minuten auf einem Privat-Parkplatz. Er zahlte die Strafe, doch danach trudelte erneut eine Zahlungsaufforderung ein.
Wien Heute
14.01.2026, 07:30
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Eine neue bzw. alte Parkplatz-Abzocke sorgt wieder einmal für Ärger: Tibor C. (54) parkte am 6. Februar 2025 sein Auto auf einem Privat-Parkplatz in der Perfektastraße 11 (Wien-Liesing): "Ich stand dort vielleicht fünf bis zehn Minuten. Ich habe einfach nicht gesehen, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt", berichtet der gebürtige Ungar.

Wenig später flatterte dem 54-jährigen Liesinger das Schreiben eines (bekannten) Rechtsanwaltes ins Haus: Um eine Besitzstörungsklage zu vermeiden, sollte Tibor C. einen Pauschalbetrag in der Höhe von 495 Euro zahlen: "Ich habe dann im Mai mit dem Rechtsanwalt eine Ratenzahlung vereinbart und den Betrag in vier Monaten abbezahlt", erzählt Tibor C.

368,60 Euro Überwachungskosten

Damit war für den 54-Jährigen die ganze Sache abgehakt. Nicht jedoch für das Inkassobüro "Vindobona". Denn im vergangenen Winter flatterte dem Wiener erneut eine Zahlungsaufforderung ins Haus: Dieses Mal für angebliche Überwachungskosten bzw. Schadenersatzforderungen in der Höhe von 235 Euro.

"Das ist wirklich die allerletzte Abzocke. Dieses Unternehmen sollte man klagen und das Vorgehen verbieten", ist Tibor C. wütend. Er weigert sich vehement, die 235 Euro zu zahlen und wandte sich zudem an den Konsumentenschutz. Mittlerweile folgten bereits mehrere Mahnungen von "Vindobona" – der Letztstand: 368,60 Euro plus eine Androhung, dass mit 27. Dezember 2025 gerichtlich eine Klage eingereicht wird.

Pauschalbetrag sollte alle Forderungen abdecken

Laut dem Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung, Nikolaus Authried, ist das Unternehmen "Vindobona" dem Automobil-Club wohlbekannt: "In vielen Fällen – wie hier – wurde bereits zuvor zur Abwendung einer Klage eine Pauschale geleistet. Später folgt sogleich eine Forderung wegen Schadenersatz durch ein Inkassobüro, obwohl diese zuvor nie geltend gemacht wurde. Ein Vorgehen, das jedenfalls als unüblich bezeichnet werden kann."

Es könne generell hinterfragt werden, ob diese Forderung auf Schadenersatz schon dem Grunde nach zustehe. Und selbst wenn, könne auch deren Höhe hinterfragt werden, so Authried. "In jenen Fällen, in denen bereits zuvor vergleichsweise eine Pauschale gezahlt wurde, besteht ein zusätzliches Argument gegen die nunmehrige Forderung auf Schadenersatz. Immerhin wurde der pauschale Betrag damals geleistet, um die gesamte Angelegenheit zu bereinigen."

Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung, rät zu einem Widerspruch der Schadensersatz-Forderung.
Weingartner-Foto / picturedesk.com, ÖAMTC

Inkassobüro droht mit Klage

Der Jurist rät aber aus Sicherheitsgründen dazu, der Forderung auf Schadenersatz zu widersprechen und sich danach von Argumenten der Gegenseite nicht verunsichern zu lassen – wie etwa durch die Androhung einer Klage: "Bis heute ist uns kein Fall bekannt, bei dem es dann tatsächlich zu einem Verfahren gekommen ist", so Authried. Auch eine Meldung an Dritte (etwa Kreditschutzverbände, Anm.) sei unzulässig.

Wie "Heute" erfuhr, ist das Inkassobüro auch der Wirtschaftskammer und dem Fachverband gewerbliche Dienstleister (FVGD) hinlänglich bekannt. "Die Wirtschaftskammer bzw. der FVGD ist hinsichtlich dieser Vorgänge bemüht, nach ihren Möglichkeiten einzuschreiten. In Bezug auf das handelnde Unternehmen wurde auch schon ein Antrag auf Entzug der Gewerbeberechtigung eingebracht", erklärt Josef Schachermaier, Beauftragter für die Pfuscherbekämpfung im Sicherheitsgewerbe der Wirtschaftskammer Österreich.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 15.01.2026, 10:08, 14.01.2026, 07:30
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