Reisen

Nach Discos – kommt 2G-Regel auch für Flugreisen?

In der Nachtgastronomie wurde die 2G-Regel bereits umgesetzt. Bald könnte die Maßnahme auch für Flugreisen gelten.

Stefanie Riegler
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Urlauber am Flughafen Wien
Urlauber am Flughafen Wien
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Statt "geimpft, getestet, genesen" wurde für den Besuch von Clubs und Diskotheken auf "geimpft und PCR-getestet" reduziert. In der Branche sorgte die neue Regelung für viel Unmut. Vor allem weil für Zeltfeste weiterhin die 3G-Regel gilt. Einige Nachtgastronomen wollen nun beim VfGH klagen.

Nachtgastronomie ärgert sich über Ungleichbehandlung

"Recht muss Recht bleiben", betont Nachtgastronomen-Sprecher Stefan Ratzenberger, der sich über die Ungleichbehandlung von Lokalen und Zeltfesten ärgert. In nur einer Woche habe die Branche in acht Bundesländern bis zu 95 Prozent der Umsätze eingebüßt. Einzig Wien, wo mit der Aktion "Alles gurgelt" bereits ein flächendeckendes Gratis-PCR-Testangebot etabliert ist, sei die Lage etwas besser. Aber auch hier sei ein Umsatzrückgang von 45 Prozent zu verzeichnen gewesen, so der Sprecher.

Bald könnte die Regelung auch Reisen betreffen. Wie am Samstag bekannt wurde, müssen Reiserückkehrer aus Spanien, Zypern und den Niederlanden am Flughafen einen PCR-Test machen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsministerium will nun die Einreiseverordnung adaptieren, berichtet "Der Standard". Bei Direktflügen aus den drei EU-Staaten nach Österreich wird man nach der Landung entweder eine vollständige Impfung oder einen negativen PCR-Test vorweisen müssen.

1450 Euro Strafe drohen

Der entsprechende Test könne aber kostenlos am Airport nachgeholt werden, es bestehe keine unmittelbare Quarantänepflicht. Die Kontaktdaten werden ebenfalls erhoben. Verweigert man den Test, drohen bis zu 1450 Euro Strafe. Die entsprechende Verordnung "befindet sich noch in Ausarbeitung", heißt es aus dem Ministerium. 

Am Flughafen Wien-Schwechat verweist man bezüglich praktischer Umsetzung auf die noch ausstehende Verordnung – derzeit werden die Rückkehrer vor der Gepäckausgabe von den Behörden kontrolliert.

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