Coronavirus

Clubs und Discos klagen nun wegen "2G"-Regel

Weiter Streit um die "2G-Pflicht" in der Nachtgastronomie. Weil es Ausnahmen für Zeltfeste gibt, wollen einige Gastronomen nun beim VfGH klagen. 

Michael Rauhofer-Redl
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Clubbesuche sind nun nur mit PCR-Test oder Impfung möglich.
Clubbesuche sind nun nur mit PCR-Test oder Impfung möglich.
Sabine Hertel

Auf Grund des Anstiegs der Corona-Fallzahlen speziell bei der jüngeren Generation verschärfte die Bundesregierung die Eintrittsregeln für Clubs und Diskotheken. Statt der vielerorts gängigen 3G-Praxis wird nun der Einlass nur noch für Geimpfte bzw. PCR-getestete Personen gewährt. Antigen-Schnelltests haben in dieser Branche genauso ausgedient wie Zertifikate über eine überstandene Erkrankung ("Genesen"). 

Bei Zeltfesten gilt allerdings weiterhin die 3G-Regel. Und genau das bringt eine Gruppe von Nachtgastronomen derzeit auf die Palme. Wie Stefan Ratzenberger, Sprecher der Nachtgastronomie, nun den "Oberösterreichischen Nachrichten" sagte, werde der Verband der Nachtgastronomie nun einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Die Entscheidung dazu dürfte bereits am Samstag gefallen sein. 

Weitere Klagen möglich

Doch damit nicht genug. Denn wie Ratzenberger der Zeitung mitteilte, könnten wegen "Gefährdung der Allgemeinheit", die der Verband durch die vergleichsweise lockeren Regeln bei Zeltfesten sieht, weitere Klagen bei den zuständigen Oberlandesgerichten in den einzelnen Bundesländern folgen. 

In nur einer Woche habe die Branche in acht Bundesländern bis zu 95 Prozent der Umsätze eingebüßt. Einzig Wien, wo mit der Aktion "Alles gurgelt" bereits ein flächendeckendes Gratis-PCR-Testangebot etabliert ist, sei die Lage etwas besser. Aber auch hier sei ein Umsatzrückgang von 45 Prozent zu verzeichnen gewesen. 

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