Das "Aux Gazelles" – Kult-Lokal und Wiener Wellness-Tempel – in der Rahlgasse 5 (Wien-Mariahilf) ist insolvent. Über die Betreibergesellschaft wurde am Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet – "Heute" berichtete.
Laut Alpenländischem Kreditorenverband wird derzeit von Verbindlichkeiten in der Höhe von rund 230.000 Euro ausgegangen. Rund 58 Gläubiger bzw. 15 Dienstnehmer sind betroffen. Für Ärger sorgt aber nun bei vielen Kunden, dass das Lokal und das Hamam zwar noch bis Ende Juni geöffnet haben, Gutscheine aber nicht mehr angenommen werden. Einige Beschwerden sind dazu auf Facebook zu finden.
Laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) dürfen Unternehmen, die in Insolvenz sind, keine Gutscheine mehr annehmen. Ein Gutschein ist rechtlich gesehen eine Forderung gegen das Unternehmen. Der Gutschein-Besitzer ist daher ein Gläubiger – wie sämtliche Personen, die eine Forderung gegen den betroffenen Betrieb haben. Daher darf das Unternehmen keine Gutscheine mehr einlösen, da das andere Gläubiger benachteiligen würde und somit strafrechtlich relevant wäre.
Betroffene können nur einen Ersatzanspruch anmelden. Je nach Höhe des Gutscheines zahlt sich dies aber meistens nicht aus, da in einem Insolvenzverfahren meist nur geringe Quoten erreicht werden und eine Anmeldegebühr zu entrichten ist.
Mit der Insolvenz des "Aux Gazelles" ist Wien um eine langjährige Wellness-Oase ärmer: Christine Ruckendorfer betrieb das Restaurant samt Hammam, Clubbar und Business Lounge bereits seit 2002. Das Lokal galt als etablierter Gastronomie- und Eventbetrieb und war für sein orientalisch geprägtes Konzept bekannt.